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der Arbeitspausen innerhalb eines Betriebes keine Berücksichtigung
finden, da eine solche nur generell erfolgen kann. Man muß daher
die von Lindley gewonnenen allgemeinen Gesichtspunkte für die
zweckmäßigste Größe und Verteilung der Pausen zugrunde legen,
„ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Grade das Verhalten
des einzelnen Individuums nach dieser oder jener Richtung von
diesem allgemeinen Verhalten, das ja hier nur einen Durchschnitt
darstellt, abweicht*.‘‘ Da jedoch die Typisierung der verschiedenen
Arbeıtstätigkeiten nach ihrem objektiven Ermüdungswert noch
nicht soweit durchgeführt ist, daß jede einzelne Arbeitsart nach
den Anforderungen, die sie stellt, eindeutig gekennzeichnet werden
könnte*, läßt sich eine Regelung der Arbeitspausen auf exakter
wissenschaftlicher Grundlage heute noch nicht aufbauen.
Es soll hier noch auf einige Gesichtspunkte hingewiesen werden,
die bei der praktischen Pausengestaltung berücksichtigt werden
müssen. Zunächst auf eine Einteilung der Pausen hinsichtlich ihrer
Dauer in Pausen, wie sie sich zwischen den einzelnen Handgriffen
und während eines Arbeitsvorganges ergeben, in kurze Pausen, die
eine wirkliche Unterbrechung der Arbeit bedeuten, wobei aber
beispielsweise der Arbeiter seinen Arbeitsplatz gar nicht zu ver-
lassen braucht, in längere Pausen, wie sie die Vormittags- und
Nachmittagspausen darstellen, und endlich in Pausen von einem
Arbeitstage bis zum anderen, in Sonn- und Feiertagsruhe und in
Urlaubspausen?.
Die erste Art von Pausen sind gleichsam überhaupt keine Pausen
mehr und stellen sich als nichts anderes als eine zwar gleichmäßige,
aber mehr oder weniger stark verlangsamte Arbeit dar. Trotzdem
sind sie von nicht zu unterschätzender Bedeutung; es hat sich ge-
zeigt, daß mit ein Grund für Leistungssteigerungen bei der Fließ-
arbeit* darin lag, daß diese Arbeitsart häufig kurze Pausen be-
dingt. Das vorgeschriebene durchschnittliche Arbeitszeitmaß 1äßt
Schwankungen nach unten und oben zu. Der Arbeiter kann sich
! Johann Riedel, Arbeitskunde, S. 57.
? Johann Riedel, Arbeitskunde, S. 224.
® E. Atzler, Körper und Arbeit, S. 548.
* Beiheft 7 zum Zentralblatt für Gewerbehygiene und Unfallverhütung, S. 86.
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