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Vorwort zur neunten Auflage.
Seit dem Erscheinen der achten Auflage dieses Buches, im Jahre 1923,
hat die Betriebsorganisation der Banken so durchgreifende Veränderungen
erfahren, wie es selbst in den zwanzig Jahren, die schon zwischen der Ver-
öffentlichung der ersten und der achten Auflage verstrichen waren, nicht
der Fall gewesen ist. Die Notwendigkeit, die im Vergleich zur Vorkriegszeit
außerordentlich stark gewachsenen Betriebsunkosten zu vermindern, hat in
weitgehendem Umfange zur Einführung maschineller Hilfsmittel geführt.
Diese Neuordnung hat zwar die Buchführung und Korrespondenz nicht grund-
sätzlich, aber doch in ihren Methoden wesentlich geändert. Sie hat insbeson-
dere auch eine bedeutsame Umgestaltung der zur Verhütung von Buchungs-
fehlern und Veruntreuungen eingeführten Kontrollen zur Folge gehabt, deren
Schilderung als ein wichtiger Teil der Betriebsorganisation von jeher die
Aufgabe dieses Buches gebildet hatte.
So machte schon die Mechanisierung der Bankbetriebe eine völlige Um-
arbeitung großer Teile des Werkes erforderlich. Dabei ließ sich eine erheb-
‘iche Erweiterung des Textes nicht vermeiden. Es mußte bei der Darstellung
nicht nur auf die verschiedenen Arten der mechanischen Hilfsmittel Rück-
sicht genommen werden, sondern auch darauf, daß in Kleinbetrieben häufig
die Benutzung großer Buchungsmaschinen nicht lohnend ist, und daher
auch jetzt noch häufig die bisherigen Methoden bevorzugt werden. Wenn
daher auch der Grundsatz, in erster Reihe die Betriebsführung der großen
Banken zu schildern, beibehalten wurde, so mußten doch in stärkerem Maße,
als es in den früheren Auflagen geschehen war, die Besonderheiten des Klein-
betriebes beachtet werden.
Neben den durch die Mechanisierung veranlaßten Änderungen ergab sich
die Notwendigkeit, die in den letzten sieben Jahren geschaffenen neuen
Methoden der Geschäftsabwicklung, z.B. im Abrechnungsverkehr und bei
der Liquidation der Börsentermingeschäfte, zu berücksichtigen. Die Neu-
gestaltung der für das Bankgewerbe wichtigen Gesetzgebung machte eine
eingehende Bearbeitung weiterer Teile des Buches erforderlich. Ferner erschien
mir namentlich eine Ergänzung der in den früheren Auflagen enthaltenen
Darstellung des Scheck- und Wechselrechts wünschenswert. Andererseits
konnten freilich einige gesetzliche Bestimmungen, die nicht mehr in Kraft
sind, insbesondere die aus der Zeit der Geldentwertung herrührenden, ge-
strichen werden. Soweit sie von historischem Wert sind, wurde auf die Aus-
führungen in der achten Auflage hingewiesen.