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Die Abrechnungsstellen.
7. Der Verkehr mit den Abrechnungsstellen,
Neben den Kassen-Vereinen bestehen für das Bankgewerbe noch andere,
der Erleichterung des Zahlungsverkehrs dienende Einrichtungen. Man nennt
sie Abrechnungsstellen. Sie sind englischen Ursprungs und heißen in
England Clearinghouse. In Deutschland haben sie sich seit den achtziger
Jahren des vorigen Jahrhunderts eingebürgert und sind rasch zu großer Be-
deutung gelangt. In erster Reihe ist die bei der Reichsbank bestehende Ab-
rechnungsstelle zu erwähnen, durch die hauptsächlich Schecks, aber auch
die bei einer Mitgliederbank zahlbaren Wechsel, Anweisungen, Rechnungen
(Quittungen) und Platzübertragungen (besonders die roten Reichsbank-
schecks) zwischen den Mitgliedern verrechnet werden. Die Lieferung von
Wertpapieren erfolgt in Berlin nicht durch diese oder eine andere Ab-
rechnungsstelle, sondern durch den Kassen-Verein. An den Orten, an denen
Kassen-Vereine für den Effekten-Ferngiroverkehr nicht bestehen, jedoch
Abrechnungsstellen, werden diesen auch Effektenrechnungen eingereicht.
Der Umsatz dürfte sich aber auch hier hauptsächlich auf den Scheck-
verkehr erstrecken.
Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen den Aufgaben der Kassen-
Vereine und der Abrechnungsstellen besteht nicht. Das bei den Abrechnungs-
stellen angewandte Verfahren unterscheidet sich jedoch insofern von dem
der Kassen-Vereine, als bei ihnen eine gegenseitige Verrechnung der
Forderungen und Verpflichtungen durch Vertreter der Mitgliederbanken
stattfindet, und von ihnen der Saldo der Forderungen und Verpflichtungen
iestgestellt und verrechnet wird, während bei den Kassen-Vereinen die For-
derungen der Mitglieder, unabhängig davon, ob Gegenforderungen der aus
diesen Forderungen verpflichteten Firmen bestehen, eingezogen werden.
Das schließt natürlich nicht aus, daß auch bei den Abrechnungsstellen im
Einzelfalle Forderungen an die Mitgliederbanken ohne solche Gegenforderungen
zur Verrechnung kommen. Dem Wesen der gegenseitigen Abrechnung ent-
spricht es auch, daß die Abrechnungsstellen für einen engeren Kreis von
Banken bestimmt sind als die Kassen-Vereine, und daß der Einzug (durch
Verrechnung) nur bei den ihnen angeschlossenen Mitgliederbanken erfolgt,
nicht wie beim Berliner Kassen-Verein auch bei anderen, selbst dem Bank-
zewerbe nicht angehörenden Firmen, die in der Regel auch gleichzeitig keine
Gegenforderungen einzuziehen haben.
Die Abrechnungsstellen hauptsächlich der Reichsbank anzuschließen?),
war schon deshalb zweckmäßig, weil der umfangreiche, sich auf das Deutsche
Reich erstreckende Giroverkehr der Reichsbank die Banken veranlaßt, bei
diesem Institut größere Guthaben zu unterhalten, als es bei den Kassen-
Vereinen mit ihrer rein lokalen Bedeutung notwendig ist. Der Anschluß der
Abrechnungsstellen an die Kassen-Vereine würde daher die Mitgliederbanken
zwingen, auch bei diesen größere Guthaben als bisher zu unterhalten. Da-
!) Über die dem Berliner Kassen-Verein angeschlossene Scheck-Abrechnung s. S. 201.