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Der Hamburger Überweisungsverkehr. 203
Abschreibezettel bestimmt sind, soweit diese nicht durch die Post zugesandt
werden. Die Entgegennahme der Zettel erfolgt, wenn die Überweisung noch
an demselben Tage durchgeführt werden soll, von 9 Uhr vormittags bis 12 Uhr
mittags, Sonnabends bis 10 Uhr morgens.
Die überweisende Bank (X-Bank) prüft nun die Überweisungsaufträge
in bezug auf die Echtheit der Unterschriften und den Kontostand des Auftrag-
gebers und überträgt die Zettel auf Blätter, die sogenannten Überweisungs-
bogen. Für jede Überweisungen empfangende Bank (Y-Bank) ist ein be-
sonderes Blatt bestimmt. Die Blätter werden gewöhnlich mit vier Durch-
schriften hergestellt, davon zwei als Sammelbogen (Laufbogen), in denen
sämtliche gleichzeitigen Überweisungen an die empfangende Bank (Y-Bank)
antereinander aufgeführt werden. Ein Exemplar dieser Sammelbogen
bleibt bei der X-Bank, während das zweite, mit rechtsgültiger Unterschrift
versehen, an die Y-Bank gegeben wird. Die übrigen drei Überweisungsblätter
werden in Form von Durchschriften („„Slips‘‘) angefertigt, so daß also jede Über-
weisung der X-Bank an die Y-Bank auf je einem besonderen Blatt erscheint.
Von diesen drei Blättern zeigen zwei die Farbe, die für die Abschreibezettel
derselben empfangenden Bank vorgesehen ist, während das dritte Blatt
aus weißem Papier besteht. Ein farbiges Exemplar bleibt nun bei der X-Bank
und wird, ebenso wie der von ihr zurückbehaltene Sammelbogen als Beleg
für die Memorial- und die Kontokorrentbuchungen verwendet. Die beiden
übrigen Exemplare — ein farbiges und ein weißes — werden der Y-Bank
übergeben. Das weiße dient gewöhnlich. zur Weitersendung an deren Konto-
inhaber, für den die Überweisung bestimmt ist. Das farbige, sowie die Durch-
schrift des Sammelbogens dienen der Y-Bank als Beleg für ihre Buchungen
und für Kontrollzwecke‘).
Die Angaben auf diesen Blättern entsprechen denen auf den Abschreibe-
zetteln. Ausgefüllt werden der Tag der Überweisung, die laufende Nummer
des Blattes, die Namen des Auftraggebers und des Begünstigten der Über-
weisung sowie der überwiesene Betrag.
Der Austausch der Überweisungsbogen findet mehrmals, die eigentliche
Abrechnung nur einmal täglich statt; sie beginnt um 14 Uhr. Bis 16 Uhr
(Sonnabends bis 141/, Uhr) können Überweisungen von der überweisenden
Bank mit Hilfe eines besonderen Zettels zurückgezogen werden. Ist der
Kunde bei Ausfüllung des Abschreibezettels für seine Überweisung nicht
gedeckt, erwartet er aber auf seinem Konto noch an demselben Tage einen
zur Deckung ausreichenden Geldeingang, so übergibt er der überweisenden
Bank einen Zettel, den „Erwartungszettel‘‘, auf dem er Betrag und Firma,
von der das Geld eingehen soll, angibt. Geht dieser Betrag nicht mehr ein,
So widerruft die Bank die Überweisung.
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1) Siehe die Abhandlungen über den Hamburger Giroverkehr von A. Vo gelsang,
Hamburg, in der Zeitschrift „Zahlungsverkehr und Bankbetrieb‘‘, Jahrgang 1928, Nr. 2
ınd Jahrgang 1929, Nr. 11/12.