Full text: Die Technik des Bankbetriebes

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Kontrollen und Revisionen. 
Die Verrechnung der Salden erfolgt auch in Hamburg durch die Reichs- 
bank, die sie auf Girokonto der Banken belastet oder gutschreibt. 
Gelegentlich der Bestrebungen zur Ausdehnung des Scheck- und Über- 
weisungsverkehrs, die zu einer Ersparnis an Geldumlaufsmitteln führt, ist 
häufig die Frage erörtert worden, welchem von beiden Systemen, dem Scheck- 
oder dem Überweisungsverkehr, der Vorzug zu geben sei. Von den Anhängern 
des Überweisungsverkehrs wird im allgemeinen auf drei Faktoren hingewiesen, 
die als Vorzug gegenüber dem Scheckverkehr zu betrachten seien. Es sei 
eine größere Sicherheit vorhanden; der Scheck werde in der Regel an jeden 
Inhaber ausgezahlt, der Aussteller müsse also darauf bedacht sein, ihn vor 
Verlust oder Diebstahl zu bewahren, während das den Überweisungsauftrag 
enthaltende Formular selbst bei Verlust nicht zu rechtswidriger Bereicherung 
führen könne. Zweitens mache der Überweisungsverkehr die Quittung des 
Zahlungsempfängers überflüssig, weil die Bank über die erfolgten Über- 
weisungen Buch führt; drittens seien die Banken in‘ der Lage, geringere 
Kassenbestände zu halten, weil sie nicht so häufig wie beim Scheckverkehr 
in die Lage kommen, bare Auszahlungen zu leisten. Wer ein Bankkonto 
besitzt, werde die ihm hierauf gutgeschriebenen Beträge nur insoweit ab- 
heben, als er Bedarf an barem Gelde hat, während der Empfänger eines 
Schecks leichter den. ganzen Betrag zur Abhebung bringt. 
Tatsächlich spielen in der Hauptsache wohl die örtlichen Gepflogenheiten 
bei der Ausdehnung des einen oder des anderen Systems eine wesentliche 
Rolle. Der Überweisungsverkehr ist nur denkbar, wenn sich die Gewohnheit, 
ein Bankkonto zu besitzen, in umfangreichem Maße ausgebildet hat. Denn 
die Überweisung durch eine Bank kann nur an den erfolgen, der ein solches 
Konto besitzt, während der Scheck jedermann in Zahlung gegeben werden 
kann. In Hamburg ist der Depositenverkehr stärker ausgedehnt als in Berlin. 
Dort gilt es als selbstverständlich, daß der Großkaufmann ebenso ein Bank- 
konto besitzt wie der kleine Handwerker, teilweise sogar der Arbeiter. Im 
Adreßbuch wie im Verzeichnis der Fernsprechteilnehmer wird der Name der 
Bank angegeben, wo das Konto geführt wird. An anderen Plätzen, auch in 
Berlin, nimmt die Zahl der Besitzer von Bankkonten zwar erheblich zu; 
dennoch aber hat der Überweisungsverkehr im Vergleich zum Scheckver- 
kehr noch nicht in demselben Maße die Oberhand gewonnen wie in Hamburg 
8. Kontrollen und Revisionen. 
a) Im allgemeinen. 
Im Bankbetriebe gehört eine umfangreiche und weitgehende Kontrolle 
der Ausführung und Buchung aller Geschäfte zu den wichtigsten organisa- 
torischen Aufgaben. Denn hier besteht in besonderem Maße die Gefahr von 
Veruntreuungen durch Personen innerhalb oder außerhalb des Betriebes, 
weil die umgesetzten Werte —. bares Geld, Schecks, Wertpapiere usw. — 
im Verhältnis zu ihrem Werte von geringem Umfange und daher leicht zu ent-
	        
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