Full text: Die Technik des Bankbetriebes

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Die Kreditkontrolle. 
Ihre Ordnungsmäßigkeit zu prüfen, bei Wertpapieren wird der Kurswert unter 
Berücksichtigung der von der Bank festgesetzten Beleihungsgrenze (s. S. 45) 
zu berechnen sein. Sofern die Revision nicht nur auf die formale Berechtigung 
des Kredits gerichtet ist, werden, namentlich bei nicht oder nicht ausreichend 
gedeckten Krediten, die oben (S. 213) erwähnten Unterlagen ( Bilanzen und 
Auskünfte) zu prüfen sein. 
Natürlich entbindet die Kreditkontrolle durch Revisionsbeamte nicht 
die Buchhaltung von der ständigen Überwachung des Kontostandes oder das 
Sekretariat bzw. die Kreditabteilung, zuweilen die Korrespondenzabteilung, 
von der Prüfung der für die Kredite gegebenen Sicherheiten auf ihren Wert. 
Ebenso findet neben der Revision eine laufende Kontrolle der von Filialen, 
Zweigniederlassungen, Depositenkassen usw. gewährten Kredite durch die 
Zentrale der Bank statt. Die hierzu notwendigen Unterlagen werden von den 
genannten Stellen laufend an die Zentralen gesandt. Sowohl bei der Kredit- 
kontrolle als auch bei der Überwachung der Kredite muß oft von Fall zu 
Fall entschieden werden. Allzu starre Grundsätze können im Interesse der 
geschäftlichen Beziehungen zur Kundschaft nicht immer befolgt werden. An- 
genommen, ein Kunde habe bei der Bank Industrieaktien im Kurswerte von 
30000 RM. liegen, die als Sicherheit für einen ihm eingeräumten Kredit 
dienen, und .schulde ihr 15000 RM. Wünscht der Kunde nun noch über 
5000 RM. zu verfügen, so wird die Bank vielleicht die weitere Inanspruch- 
nahme von Kredit ablehnen, wenn der Kunde noch ein großes Wechselobligo 
unterhält, obgleich für Diskontkredite als solche in der Regel keine Sicher- 
heiten gefordert werden. Freilich setzen die Banken bestimmte Richtlinien 
für die Beleihung von Wertpapieren (z. B. von Industrieaktien) fest. Aber 
diese können nicht immer schematisch innegehalten werden. Es wird in dem 
vorliegenden Falle zuweilen auch auf die Art der verpfändeten Wertpapiere 
ankommen sowie auf das Vertrauen, das dem Kunden entgegengebracht 
wird. Die Entscheidung wird, wenn Ausnahmen von den Richtlinien gemacht 
werden sollen, der Geschäftsleitung zustehen, die auch die Verantwortung 
gegenüber der Kontrollstelle zu übernehmen hat. 
Häufig wird bei den Banken auch eine besondere Liste der von ihnen 
gekündigten Kredite geführt, um die Rückzahlungen überwachen zu können. 
Eine ständige Überwachung durch die zuständige Abteilung muß auch 
in bezug auf diejenigen Kredite erfolgen, die von der Bank bei anderen Stellen 
in Anspruch genommen wurden. Die Bank muß vermeiden, über Beträge zu 
verfügen, ohne dazu berechtigt zu sein. 
b) Im Kassenbüro. 
Im vorigen Abschnitt wurde dargelegt, daß der Kassenbestand von Zeit 
zu Zeit durch Revisionsbeamte mit dem Saldo der Kassenkladde abgestimmt 
werden muß, um zu verhindern, daß der Kassierer die eingezahlten Beträge 
zwar ordnungsmäßig bucht, sie sich aber trotzdem widerrechtlich aneignet. 
Es ist auch schon erwähnt worden, daß eine solche Nachprüfung möglichst
	        
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