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Die Kreditkontrolle.
Ihre Ordnungsmäßigkeit zu prüfen, bei Wertpapieren wird der Kurswert unter
Berücksichtigung der von der Bank festgesetzten Beleihungsgrenze (s. S. 45)
zu berechnen sein. Sofern die Revision nicht nur auf die formale Berechtigung
des Kredits gerichtet ist, werden, namentlich bei nicht oder nicht ausreichend
gedeckten Krediten, die oben (S. 213) erwähnten Unterlagen ( Bilanzen und
Auskünfte) zu prüfen sein.
Natürlich entbindet die Kreditkontrolle durch Revisionsbeamte nicht
die Buchhaltung von der ständigen Überwachung des Kontostandes oder das
Sekretariat bzw. die Kreditabteilung, zuweilen die Korrespondenzabteilung,
von der Prüfung der für die Kredite gegebenen Sicherheiten auf ihren Wert.
Ebenso findet neben der Revision eine laufende Kontrolle der von Filialen,
Zweigniederlassungen, Depositenkassen usw. gewährten Kredite durch die
Zentrale der Bank statt. Die hierzu notwendigen Unterlagen werden von den
genannten Stellen laufend an die Zentralen gesandt. Sowohl bei der Kredit-
kontrolle als auch bei der Überwachung der Kredite muß oft von Fall zu
Fall entschieden werden. Allzu starre Grundsätze können im Interesse der
geschäftlichen Beziehungen zur Kundschaft nicht immer befolgt werden. An-
genommen, ein Kunde habe bei der Bank Industrieaktien im Kurswerte von
30000 RM. liegen, die als Sicherheit für einen ihm eingeräumten Kredit
dienen, und .schulde ihr 15000 RM. Wünscht der Kunde nun noch über
5000 RM. zu verfügen, so wird die Bank vielleicht die weitere Inanspruch-
nahme von Kredit ablehnen, wenn der Kunde noch ein großes Wechselobligo
unterhält, obgleich für Diskontkredite als solche in der Regel keine Sicher-
heiten gefordert werden. Freilich setzen die Banken bestimmte Richtlinien
für die Beleihung von Wertpapieren (z. B. von Industrieaktien) fest. Aber
diese können nicht immer schematisch innegehalten werden. Es wird in dem
vorliegenden Falle zuweilen auch auf die Art der verpfändeten Wertpapiere
ankommen sowie auf das Vertrauen, das dem Kunden entgegengebracht
wird. Die Entscheidung wird, wenn Ausnahmen von den Richtlinien gemacht
werden sollen, der Geschäftsleitung zustehen, die auch die Verantwortung
gegenüber der Kontrollstelle zu übernehmen hat.
Häufig wird bei den Banken auch eine besondere Liste der von ihnen
gekündigten Kredite geführt, um die Rückzahlungen überwachen zu können.
Eine ständige Überwachung durch die zuständige Abteilung muß auch
in bezug auf diejenigen Kredite erfolgen, die von der Bank bei anderen Stellen
in Anspruch genommen wurden. Die Bank muß vermeiden, über Beträge zu
verfügen, ohne dazu berechtigt zu sein.
b) Im Kassenbüro.
Im vorigen Abschnitt wurde dargelegt, daß der Kassenbestand von Zeit
zu Zeit durch Revisionsbeamte mit dem Saldo der Kassenkladde abgestimmt
werden muß, um zu verhindern, daß der Kassierer die eingezahlten Beträge
zwar ordnungsmäßig bucht, sie sich aber trotzdem widerrechtlich aneignet.
Es ist auch schon erwähnt worden, daß eine solche Nachprüfung möglichst