Full text: Die Technik des Bankbetriebes

216 Kontrolle der Einzahlungen und Posteingänge. 
die Quittung ausschreibende Stelle weitergeleitet, aber dort als Beleg zurück- 
behalten wird. Zuweilen werden an der Belegannahmestelle Registrierkassen 
aufgestellt, die mehrere Kontrollbons anfertigen, die an Stelle der Kontroll- 
marken verwendet werden. Die Ausgabe von Kontrollmarken oder Kontroll- 
bons erfolgt auch bei Ablieferung von Schecks oder Quittungen. Es wird 
dann vor Auszahlung des Betrages ebenfalls die Rückgabe der Marke oder 
des Bons verlangt, und dadurch kann verhindert werden, daß das Geld in 
Jie Hände eines nicht berechtigten Empfängers gelangt. 
Die Unterzeichnung der Quittungen durch zwei Bevollmächtigte wird 
zum Zwecke der gegenseitigen Kontrolle in den meisten Betrieben angewandt. 
Nur in kleinen Banken werden die Quittungen zuweilen nur mit einer Unter- 
schrift versehen; aber auch hier gilt die Vorschrift, daß die Unterschrift 
nicht von demselben Beamten geleistet werden darf, der das Geld in Emp- 
fang nimmt. Man richtet zu diesem Zweck zwei Schalter ein; an dem einen 
wird das Geld eingezahlt, an dem anderen die Quittung ausgehändigt. Der- 
jenige Beamte, der die Unterschrift leistet, hat die quittierten Beträge zu 
buchen und die Kasse zu kontrollieren, so daß die Prüfung durch die Re- 
visionsabteilung wegfällt. Jedenfalls ist das Prinzip der Trennung beider 
Funktionen — Geldempfang und Buchung — ein vorzügliches Mittel gegen 
Veruntreuungen, 
Um eine Mitkontrolle der Quittungsempfänger herbeizuführen, werden im 
Kassenraum durch Aushang die Namen und die Unterschriften der zur rechts- 
gültigen Unterzeichnung der Schriftstücke Bevollmächtigten bekanntgegeben. 
Ebenso wie die Richtigkeit der Buchungen in die unreine Kasse (Kassen- 
kladde) durch Vergleich mit den Einzahlungszetteln festgestellt wird, muß 
die Übereinstimmung der Eintragungen in das Kassen-Primanota oder die 
es ersetzenden Memorialdurchschriften mit den Belegen kontrolliert werden. 
Auch muß der Saldo. dieser Primanota oder der Sammelbogen, auf dem die 
in den Memorialdurchschriften enthaltenen Beträge zusammengestellt und 
addiert sind, mit dem Saldo der Kassenkladde verglichen werden. Nach 
Möglichkeit wird auch diese Kontrolle täglich erfolgen. In größeren Betrieben 
wird sie durch die Revisionsabteilung vorgenommen, in kleineren durch den 
die Buchungen in die Primanota vornehmenden Beamten. Der Vergleich der 
Einzahlungsbelege mit der Kassen-Primanota ist überflüssig, wenn diese 
gleichzeitig mit der Ausstellung der Quittungen im Durchschreibeverfahren 
hergestellt wird, weil die Richtigkeit der Quittungen bereits vom Kassierer, 
der sie als Beleg für die Auszahlung benutzt, festgestellt wird, und die 
Grundbuchung hiermit übereinstimmen muß, Notwendig ist diese Kontolle 
jedoch, wenn die Grundbuchungen der Einzahlungen nicht gleichzeitig mit 
der Quittung, sondern getrennt hergestellt werden. In diesem Falle könnte 
bei der Buchung ein Irrtum entstehen, der sich dann in die übrigen Bücher 
übertragen würde. 
Bei den nicht am Schalter erfolgenden, sondern durch die Post ein- 
gehenden Einzahlungen hat die Kontrolle eine etwas andere Form, weil keine 
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