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II. Die Kupon- und Sortenkasse.
1. Allgemeines.
Bei den größeren Bankinstituten pflegt für die Einlösung der fälligen
Kupons und Dividendenscheine ein besonderes Büro eingerichtet zu werden,
die Kuponkasse, Gleichzeitig werden hier ausländische Sorten (Banknoten
und Geld) in deutsche umgewechselt und deutsche in ausländische. Häufig
wird diese Abteilung mit der Kasse vereinigt.
Inter einem Kupon — auch Zinsschein genannt — versteht man den
Schein, auf Grund dessen die Zinsen einer Schuldverschreibung (Anleihe) am
Fälligkeitstage beim Aussteller oder den von ihm bezeichneten anderen Stellen
‚Einlösungsstellen) abgehoben werden können. Nicht jeder Schuldurkunde
werden Kupons beigefügt. So werden z. B. für die Zinsen einer Hypothek
zeine Kupons ausgegeben; der Schuldner hat sie vielmehr an den Hypotheken-
zläubiger am Fälligkeitstage gegen Quittung zu zahlen oder zu überweisen.
Wie die Kupons den Anleihen beigegeben werden, die ihren Inhabern
Zinsen in vorher bestimmter Höhe gewähren, so sind die Dividenden-
scheine zur Abhebung der Dividenden bestimmt, deren Höhe von den Er-
trägnissen der Gesellschaft abhängt und erst nach Schluß des Geschäftsjahres
in einer Versammlung der Aktionäre (Generalversammlung), fast immer nach
dem Vorschlag des Aufsichtsrats, festgesetzt wird.
Den Anleihen Zinsscheine beizufügen, wurde erst Brauch, als im
18, Jahrhundert die Schuldverschreibungen der Staaten in Inhaberpapiere
ımgewandelt wurden, d.h. in Papiere, die ohne weiteres aus der Hand des
ainen in die des anderen Inhabers unter Übertragung des Schuldanspruchs
ibergehen können. Jedoch werden Zins- oder Dividendenscheine nicht etwa
aur Inhaberpapieren, sondern gewöhnlich auch den auf den Namen
lautenden Wertpapieren (z. B. N. amenaktien) beigefügt. Infolge des häufigen
Besitzwechsels der meisten Schuldverschreibungen oder Aktien, namentlich
ler an den Börsen gehandelten Wertpapiere, würde es den Verkehr erschweren,
die Auszahlung der Zinsen oder Dividenden an den jeweiligen Inhaber des
Wertpapiers in anderer Weise vorzunehmen als gegen Übergabe des Zins-
oder Dividendenscheins.
Die Kupons verbriefen meist den Zinsanspruch auf ein halbes Jahr,
zuweilen auf längere Perioden, z. B. ein Jahr. Die Dividendenscheine bilden
lie Anweisung auf Zahlung des Gewinnanteils für ein ganzes Jahr. Im Gegen-
Buchwald, Bankbetrieb. 9. Aufl. 15