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Der Wechselprotest.
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stimmten Zeit (z. B. bis 10 Uhr vormittags) an der Kasse der Bank erfolgen
dürfe. Ist das Geld nach Ablauf dieser Frist noch nicht eingegangen, so wird
der Wechsel einem Notar, Gerichtsvollzieher oder der Post zur Aufnahme des
Protestes übergeben. Die Notare oder Gerichtsbeamten sind verpflichtet, ihn
persönlich dem Bezogenen zu präsentieren und „mangels Zahlung‘‘ Protest
aufzunehmen. Nach Art. 89a der Wechselordnung kann die Wechselzahlung
an den Protestbeamten erfolgen. Erfolgt die Zahlung noch vor Ausfertigung
der Protesturkunde, so werden dem Bezogenen gewöhnlich die Spesen für
deren Versteuerung erspart. Der Protestbeamte hat eine Abschrift des Protests
zurückzubehalten (WO. Art. 90).
In Art. 88 der Wechselordnung sind vier Bedingungen aufgeführt, die der
Protest enthalten muß. Es sind die folgenden:
1. Name oder Firma der Personen, für welche und gegen welche der Pro-
jest erhoben wird.
2. Die Angabe, daß die Person, gegen die protestiert wird, ohne Erfolg
zur Vornahme der wechselrechtlichen Leistung aufgefordert worden oder
nicht anzutreffen gewesen ist, oder daß ihr Geschäftslokal oder ihre Wohnung
sich nicht hat ermitteln lassen.
Beispiel Nr. 34.
Wechselprotest,
Für
die. Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft
in Berlin W 8
habe ich heute in der Zeit von 9 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends
gegen
die Firma Schmidt & Ernst
in Berlin, Lützowstraße 30
Protest erhoben,
nachdem ich im Geschäftslokal zu Berlin, Lützowstraße 30
den Wechsel dem Mitinhaber der Firma Schmidt & Ernst,
Herrn August Schmidt vergeblich zur Zahlung vorgelegt hatte,
Berlin, den 4. Mai 1930.
Stempel.)
Krause
Notar im Bezirk des
Kammergerichts
zu Berlin
Kostenrechnung.
Wert des Gegenstandes ....... . 00.0.0 «. . 1500,— RM.
88 5, GebO. f. Not. und 88 32, 49 GKG. Gebühren ... 10 RM. — Pf.
Wegegebühr 8 491 Abs. 2 ee I 50
Fuhrkosten. ...... .......> ,„ —
Stempel T.11..... ..... 8 —
14 RM. 50 Pf.
erhalten.
Der Notar
Krause