Full text: Die Technik des Bankbetriebes

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Auf- 
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Der Wechselprotest. 
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stimmten Zeit (z. B. bis 10 Uhr vormittags) an der Kasse der Bank erfolgen 
dürfe. Ist das Geld nach Ablauf dieser Frist noch nicht eingegangen, so wird 
der Wechsel einem Notar, Gerichtsvollzieher oder der Post zur Aufnahme des 
Protestes übergeben. Die Notare oder Gerichtsbeamten sind verpflichtet, ihn 
persönlich dem Bezogenen zu präsentieren und „mangels Zahlung‘‘ Protest 
aufzunehmen. Nach Art. 89a der Wechselordnung kann die Wechselzahlung 
an den Protestbeamten erfolgen. Erfolgt die Zahlung noch vor Ausfertigung 
der Protesturkunde, so werden dem Bezogenen gewöhnlich die Spesen für 
deren Versteuerung erspart. Der Protestbeamte hat eine Abschrift des Protests 
zurückzubehalten (WO. Art. 90). 
In Art. 88 der Wechselordnung sind vier Bedingungen aufgeführt, die der 
Protest enthalten muß. Es sind die folgenden: 
1. Name oder Firma der Personen, für welche und gegen welche der Pro- 
jest erhoben wird. 
2. Die Angabe, daß die Person, gegen die protestiert wird, ohne Erfolg 
zur Vornahme der wechselrechtlichen Leistung aufgefordert worden oder 
nicht anzutreffen gewesen ist, oder daß ihr Geschäftslokal oder ihre Wohnung 
sich nicht hat ermitteln lassen. 
Beispiel Nr. 34. 
Wechselprotest, 
Für 
die. Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft 
in Berlin W 8 
habe ich heute in der Zeit von 9 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends 
gegen 
die Firma Schmidt & Ernst 
in Berlin, Lützowstraße 30 
Protest erhoben, 
nachdem ich im Geschäftslokal zu Berlin, Lützowstraße 30 
den Wechsel dem Mitinhaber der Firma Schmidt & Ernst, 
Herrn August Schmidt vergeblich zur Zahlung vorgelegt hatte, 
Berlin, den 4. Mai 1930. 
Stempel.) 
Krause 
Notar im Bezirk des 
Kammergerichts 
zu Berlin 
Kostenrechnung. 
Wert des Gegenstandes ....... . 00.0.0 «. . 1500,— RM. 
88 5, GebO. f. Not. und 88 32, 49 GKG. Gebühren ... 10 RM. — Pf. 
Wegegebühr 8 491 Abs. 2 ee I 50 
Fuhrkosten. ...... .......> ,„ — 
Stempel T.11..... ..... 8 — 
14 RM. 50 Pf. 
erhalten. 
Der Notar 
Krause
	        
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