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Handelswechsel, Finanzwechsel.
Die Gesichtspunkte, nach denen das Diskontieren der Wechsel vor-
genommen wird, sind nicht bei allen Banken vollkommen gleich. Auch unter-
liegen sie Änderungen, je nach der allgemeinen wirtschaftlichen Lage. Er-
scheint diese als gesund, so werden die Banken etwas geringere Vorsicht an-
wenden als in den Zeiten einer Krisis. Von großem Einflusse ist auch die Lage
des Geldmarktes. Ist dieser sehr angespannt, so werden die Banken sich
nicht gern große Wechselbestände halten und daher eine schärfere Aus-
wahl treffen. Im übrigen werden für die Großbanken unter Berücksich-
tigung dieser Einschränkungen beim Diskontgeschäft folgende Gesichts-
punkte maßgebend sein.
Zunächst wird Wert darauf gelegt, sogenannte kommerzielle Wechsel]
(Warenwechsel oder Handelswechsel) anzukaufen. Das sind solche
Wechsel, die auf Grund einer Warenschuld ausgestellt worden sind. Der Ver-
käufer der Ware zieht auf den Käufer einen Wechsel, den er, um sich bares
Geld zu verschaffen, bei der Bank diskontiert. Häufig gibt er ihn auch
seinem Warenlieferanten in Zahlung (s. S. 252) und dieser ihn wiederum ar
eine Bank.
Von den kommerziellen Wechseln sind die Finanzwechsel zu unter-
scheiden. Man versteht hierunter solche Wechsel, die aus Finanzgeschäften
herrühren. Dazu gehören auch die Wechsel der Banken, die diese ihren
Kunden bei Akzeptkrediten (s. S. 42) geben. Derartige Finanzwechsel
werden, wenn sie auf gute Bankhäuser gezogen sind, ebenfalls gern diskontiert,
in der Regel sogar zu einem niedrigeren Zinsfuß als dem der Reichsbank, zu
dem sogenannten Privatdiskontsatze (s. Abschnitt 6 dieses Kapitels).
Finanzwechsel sind auch die zuweilen von Aktiengesellschaften auf ihre
Tochtergesellschaften (d.h. Gesellschaften, an denen sie vollständig oder
maßgebend beteiligt sind), oder umgekehrt von einer Tochtergesellschaft auf
die Muttergesellschaft gezogenen Wechsel. Im ersten Falle verschafft sich die
Muttergesellschaft durch Diskontierung der Wechsel bei einer Bank Kredit,
im zweiten Falle die Tochtergesellschaft. Durch die Ausstellung der Wechsel
wird häufig die Kreditbeschaffung erleichtert, oft wird auch gleichzeitig der
wahre Charakter der Wechsel verschleiert; nämlich dann, wenn das Tochter-
unternehmen gewöhnlich als Abnehmer der Erzeugnisse der Muttergesellschaft
fungiert. In diesem Falle vermag die den Wechsel erwerbende Bank nicht
ohne weiteres zu erkennen, daß es sich um keinen Handelswechsel, sondern
um einen Finanzwechsel handelt. Finanzgeschäfte dieser Art sind bedenklich.
Die Reichsbank pflegt die Diskontierung von Finanzwechseln abzulehnen.
In $ 21, 2 des Bankgesetzes heißt es: „Die von der Reichsbank diskontierten
Wechsel sollen nur gute Handelswechsel sein.‘ Bedenklich sind diese Finanz-
geschäfte deshalb, weil der Schuldner und der Kreditgeber eigentlich die-
selben Personen sind, so daß die Bank, die diese Wechsel diskontiert, im
Falle der Zahlungsunfähigkeit des Bezogenen zwar formell Ansprüche gegen
den Aussteller herleiten kann, materiell aber kaum befriedigt werden dürfte,
weil alsdann der Aussteller ebenfalls insolvent geworden ist. -
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