„Fortlaufende‘‘ Notierungen, Einheitskurse.
denselben Grundsätzen wie bei den Terminhandelswerten. Diese Notierungen
nennt man „fortlaufende“, „schwankende‘“ oder „variable“. Börsen-
mäßige Termingeschäfte sind Zeitgeschäfte, deren Erfüllung zu einem spä-
teren Termin zu erfolgen hat. Aber dadurch werden sie nicht ausschließlich
gekennzeichnet. Der Abschluß eines Zeitgeschäftes liegt z. B. schon vor,
wenn jemand im November eine Ware mit der Vereinbarung kauft, daß die
Lieferung und Bezahlung erst zu Weihnachten erfolgen soll. Vielmehr ist
die Voraussetzung eines Börsentermingeschäftes auch, daß es nach bestimm.
ten, feststehenden Börsengebräuchen zustande gekommen ist, Das Börsen.
termingeschäft in dieser fest geregelten Form ist zu Beginn des Krieges an
den Börsen eingestellt worden und wurde zunächst auch lange Jahre nach
Kriegsende noch nicht wieder aufgenommen. Als teilweiser Ersatz wurde
im Jahre 1917 der Kassaverkehr zu („schwankenden“‘‘, „fortlaufenden“ oder
„variablen‘‘) Kursen aufgenommen.
Da es sich hierbei um Kassageschäfte handelt, so hat die Erfüllung der
Geschäfte, ebenso wie bei den zu Einheitskursen notierten Kassawerten, 8o-
fort nach ihrem Abschluß oder innerhalb einer kurzen Frist zu erfolgen. Nach
den Börsengebräuchen findet die Lieferung und Bezahlung der Stücke am
zweiten Werktag nach dem Geschäftsabschluß statt. Nach Ablauf dieser
Frist kann von dem Käufer eine Zwangsglattstellung, d.h. zwangsweise
der Ankauf der nicht gelieferten Stücke für Rechnung des Verkäufers, vor.
genommen werden!). Am 1. Oktober 1925 ist nach langen Vorarbeiten,
zunächst an einzelnen deutschen Börsen, vor allem in Berlin, auch der regu-
läre Terminhandel wieder aufgenommen worden. Einbezogen in das Termin-
geschäft wurden anfangs nur verhältnismäßig wenige Werte, in denen der
Terminhandel schon in der Vorkriegszeit genehmigt war. Der variable Handel
blieb daher für die nicht in den Terminhandel einbezogenen Werte bestehen,
während es in der Vorkriegszeit ein derartiges Mittelding zwischen dem
reinen Kassahandel zu Einheitskursen und dem Termingeschäft nicht gab.
Die Zahl der zu variablen Kursen notierten Werte ist aber durch die starke
Vermehrung der Terminwerte seit 1925 wesentlich verkleinert worden.
Die Regulierung der Abschlüsse im Terminhandel erfolgte in der Vor-
kriegszeit nur zum Ultimo jeden Monats. Bei der Wiederaufnahme des Ter-
minhandels nach der Inflationszeit wurde mit Rücksicht auf die stark ge-
schwächte finanzielle Lage der Börsenfirmen eine zweimalige Regulierung
im Monat, zum Medio und Ultimo, vereinbart, wie sie vielfach auch im
Auslande, z. B. in England, üblich ist. Mit dem 1. Oktober 1928 ist jedoch
eine Neuregelung in Kraft getreten, die wieder nur eine einmalige Regulierung
zum Monatsende, also per Ultimo, vorsieht. (Näheres s. S. 526{f.)
Die Feststellung der Einheitskurse erfolgt bei Dividendenwerten in Ber-
lin von 13 Uhr ab, bei festverzinslichen Werten bereits von 121/, Uhr ab. Die
Notierung von Kursen im Terminhandel und variablen Verkehr findet da-
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1) Näheres hierüber siehe Abschnitte 5 und 11b dieses Kapitels.