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„Geld‘, „Brief“ und „aussuchen‘‘.
Für die Zeit von 14—14'/, Uhr werden Kurse von den vereideten Maklern
nicht mehr notiert. Einige Handelszeitungen pflegen mitzuteilen, welche Kurse
an der Nachbörse erzielt worden sind, doch können diese Angaben nicht immer
vollkommen zutreffend sein, weil die Vertreter der Presse sich auf die Mit-
teilungen verlassen müssen, die ihnen im Markte gemacht wurden, selbst aber
nicht regelmäßig feststellen können, ob zu den ihnen genannten Kursen Um-
sätze zustande gekommen sind.
Seit dem 1. Dezember 1924 ist das Amtliche Kursblatt der Berliner
Wertpapierbörse auf Reichsmark umgestellt. Die Notierungen erfolgen für
f{estverzinsliche Werte sowie für Aktien und Anteile in Reichsmark für einen
Nennwert (Nominalwert) von je 100 Reichsmark, Goldmark oder Papier-
mark1). Versicherungsaktien, ausländische Werte, bei denen eine Umrechnung
des Nennwertes auf Reichsmark notwendig wäre, falls ein Handel in Prozenten
erfolgen würde, alle unverzinslichen Lose, sowie Aktien von Bau- und Terrain-
gesellschaften, auf die bereits teilweise eine Zurückzahlung stattgefunden
hat, werden in Reichsmark für 1 Stück notiert.
Die Notierungen aller auf Gold- oder Reichsmark umgestellten Dividen-
denpapiere erfolgen gemäß Bekanntmachung des Börsenvorstandes vom
6. November 1924 in Spannungen von !/3%/,, sowohl bei der fortlaufenden
Notiz, wie auch beim Einheitskurs und im Terminhandel (also: 1/g, */4, 3,
Ua, Sa, 3a Tao): Nach Sachwert verzinsliche Schuldverschreibungen werden
in Abstufungen von 0,01 RM. notiert.
Der Handel an den freien Märkten verursacht, namentlich bei lebhafteren
Börsen, großes Geräusch. Die Makler versuchen, sich mit ihren Angeboten
gegenseitig zu über- oder zu unterbieten. Der Laie kann die hierbei geführten
Gespräche nicht verstehen. ‚,2°/; Geld für Farben,‘ ruft ein Makler und will
hiermit folgendes sagen: „Ich kaufe J.G. Farben-Aktien zum Kurse von
2927/, %% .‘ An denjenigen Maklerbänken, an denen nur ein Papier gehandelt
wird, pflegen die Makler nicht einmal den Namen des Papiers zu nennen. Jeder
Eingeweihte weiß, wenn er im Markte steht, um welches Papier es sich handelt.
Die Bezeichnung „Geld‘ (abgekürzt G. geschrieben) bedeutet, daß der Aus-
rufende die Aktien zu dem genannten Kurse kaufen will. Der Einfachheit
halber nennt er nicht den ganzen Preis, sondern nur die letzte Stelle und den
Bruch, da der Börsianer ungefähr den Kurs der Aktien kennt. Würde er zu
2927/ nicht kaufen, sondern verkaufen wollen, so müßte er die Worte
„2’/g Brief‘ rufen. „Brief“ (abgekürzt B. geschrieben) bedeutet, daß zu dem
genannten Kurse Aktien angeboten werden.
Häufig hört man auch statt dieser Bezeichnungen die Bemerkung ‚‚Aus-
suchen‘‘, Der Makler will hiermit sagen, daß er bereit ist, zu dem ausgerufenen
Kurse die Effekten zu kaufen oder zu verkaufen. Der Laie kann es nicht so-
gleich verstehen, daß ein auf seinen Vorteil bedachter Kaufmann damit ein-
verstanden ist, eine Ware zu gleichem Preise zu kaufen oder zu verkaufen.
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1) Über den Begriff Nennwert (Nominalwert) siehe Näheres S. 348.