Gegengeschäfte auf Grund einer Vorprämie. 453
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einer geringen Veränderung des Kurses !). Im Verkehr zwischen den Banken
und ihrer Kundschaft kommen Stellagegeschäfte nur selten vor. Besonders
selten. tritt die Kundschaft als Stillhalter auf. Die Banken pflegen zuweilen
auf Grund einer von dem Kunden gekauften Vorprämie die Stellage zunächst
schuldig zu bleiben, also als Stillhalter aufzutreten, wenn sie an der Börse
nicht sofort einen Gegenkontrahenten für das Stellagegeschäft finden. Sie
decken die an den Kunden verkaufte Vorprämie dann nur durch festen Ankauf
von Stücken in Höhe des halben Prämienengagements. Sie sind jedoch in der
Regel bestrebt, auch die Stellage möglichst bald einzudecken. Abgesehen von
diesen Fällen, ist es aber bei den Banken nicht üblich, Stellagen in blanko zu
verkaufen („stillzuhalten‘); vielmehr treten gewöhnlich bestimmte Makler-
firmen, die diesen Geschäftszweig besonders pflegen, als Stillhalter auf.
Die Vorteile des Prämiengeschäfts liegen nicht allein in der Begrenzung
des Risikos, wenn sie auch in erster Reihe aus diesem Grunde abgeschlossen
werden. Der Käufer einer Vorprämie oder Verkäufer einer Rückprämie
kann zwar, wie wir gesehen haben, das Engagement vor dem Erklärungstage
durch Verkauf einer Vorprämie bzw. Kauf einer Rückprämie nur schwer
glattstellen; dagegen kann er auf Grund der Vorprämie bis zum Erklärungs-
tage andere Gegengeschäfte abschließen. Kommt z. B. der Käufer einer Vor-
prämie zu 1851/„/11/,°/, vor dem Erklärungstage zu der Ansicht, daß der Kurs,
der inzwischen auf 190%, gestiegen sei, wieder zurückgehen werde, so verkauft
er denselben Betrag fest zum Tageskurse, also zu 190°. Stellt sich der Kurs
am Ultimo höher als 190°%/,, war seine Annahme also unrichtig, so hat er
durch den Verkauf den Gewinn von 1851/, bis 190 %/, gesichert, da er die Stücke
aus der Vorprämie bezieht. Sinkt der Kurs jedoch unter 184 °/,, so kann er
gleichzeitig einen weiteren Gewinn erzielen, weil er auf die Abnahme der
Stücke aus der Prämie gegen Zahlung des Reugeldes verzichtet und die zur
Lieferung der fest verkauften Wertpapiere notwendigen Stücke am Ultimo
zurückkaufen kann. Beträgt der Kurs am Erklärungstage z. B. 180°, so
deckt er hierzu die fest verkauften Stücke ein, und sein Gewinn beträgt 109%,
(190 bis 180°%/,) abzüglich 11/,°/, Reugeld = 81/,°/,. Ebenso kann natürlich
der Verkäufer einer Rückprämie, wenn der Kurs vor dem Erklärungstage
unter den Prämienkurs sinkt, den Gewinn durch Ankauf desselben Betrages
von festen Stücken sicherstellen und gleichzeitig sich die Möglichkeit eines
weiteren Gewinnes verschaffen, wenn der Kurs am Erklärungstage höher ist
als der Prämienkurs der Rückprämie.
Hat der Käufer der Vorprämie zu 1851/,/11/,°/, denselben Nominalbetrag
fest zu 190%, verkauft, so kann er vor dem Erklärungstage noch weitere Ge-
schäfte abschließen. Geht der Kurs z. B. unter 184°/, zurück, so braucht
er nicht, wie wir angenommen haben, bis zum Erklärungstage mit der Ein-
deckung der fest verkauften Stücke zu warten. Die Eindeckung kann viel.
1) Unlautere Bankiers empfehlen daher zuweilen ihren Kunden den Abschluß von
Vorprämiengeschäften gerade in Werten, die gewöhnlich nur geringe Kursänderungen
erzielen.