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Prämiengeschäfte auf schiefer Basis. 457
so entsteht für sie ein Schaden von 4°%/, = 240 RM. Andrerseits hat der Kunde,
wenn der Kurs auf 180°/, weicht, 1°/, Reugeld auf 12000 RM., also 120 RM. zu
zahlen. Die restlichen 120 RM. müssen der Bank also aus der Stellage ein-
gehen, d. h. diese mußte so abgeschlossen worden sein, daß sich am Ultimo
bei einem Tageskurse von 180%, aus einer Stellage von 6000 RM. AEG-
Aktien 120 RM. Gewinn ergeben. Das kann nur eintreten, wenn die Bank aus
dem Stellagehandel die Stücke um 2°/, über dem Erklärungskurse (180 %),
also mit 182% , zur Ablieferung bringen kann. Soll aber die Stellage nach
unten auf 182°%/,, so muß sie nach oben 6°/, höher, mit 188°/, auslaufen,
also . 9/ lauten.
Nehmen wir nun an, der Kurs sei bis zum Ultimo nicht gesunken, sondern
auf 186°%/, gestiegen, so hat die Bank aus dem Börsenhandel zwei Posten
Effekten abzunehmen:
1. 6000 RM. zu 184% , die Stücke zu festem Kurse,
2. 6000 RM. zu 188%, aus der Stellage,
also durchschnittlich 12000 RM. zu 186%.
Sie hat also, da der Kurs diese Höhe gerade erreichte, nichts gewonnen
and nichts verloren. Die ihrem Kunden verkaufte Vorprämie muß daher
auch mit 186°, „auslaufen‘‘, damit er, wenn der Kurs diese Höhe erreicht,
die Stücke abnimmt, die Bank aber keinen Vorteil oder Nachteil hat. Wir
können daher sagen:
Börsenkauf: 6000 RM. zu 184 fest
und
188
Börsenkauf: 6000 RM. zu 182 Stellage
Was ist hieraus zu schließen? Zunächst, daß der Kurs, zu dem die Prämie
ausläuft, der Prämienkurs, um denselben Betrag erhöht ist (von 185%
auf 186%,), um den sich das Reugeld ermäßigt hat (von 1!/, auf 1% ,). Für
das Recht, 1/,°%, weniger Reugeld zu zahlen, muß der Kunde die Aktien
Y,%/o höher abnehmen. Man nennt diese Geschäfte „Prämiengeschäfte
auf schiefer Basis‘, denn die Basis ist hier 186 — 1°, = 185% 4.
Wir sehen aus den angeführten Beispielen, daß die Berechnung des. Reu-
zeldes in Höhe von einem Viertel des Stellagesatzes und die Erhöhung der
Basis um denselben Betrag, um den das Reugeld gesunken ist, nicht willkür-
lich vorgenommen werden, sondern daß dies dem Sinn der Geschäfte und ihrer
Ausführungsform in der Praxis entspricht.
Aus den oben erwähnten Beispielen ergibt sich aber noch eine zweite
Beobachtung. Während bei einer Prämie auf gewöhnlicher Basis, d. h. auf
siner Basis, die dem augenblicklichen Börsenkurse entspricht (1851/,/11/,°/0),
die Stellage lautete, mußte man sie im zweiten Falle mit a 9/; handeln.