Full text: Die Technik des Bankbetriebes

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Auflösung der Nochgeschäfte. 
noch‘, per ultimo dieses Monats, abzunehmen in Ihrer Wahl.“ Der Kunde 
muß bis zum nächsten Börsentage telegraphisch antworten, wenn er von dem 
Angebot Gebrauch machen will. Bevor die Bank die Offerte absendet, hat 
sie an der Börse Erkundigungen eingezogen, wie eine Stellage in AEG-Aktien 
erhältlich ist. Erfährt sie z. B., daß eine Spannung von 6°/, gefordert wird, 
so berechnet sie sofort, daß das „noch‘‘ !/; = 1°/, über dem Tageskurs be. 
tragen muß. Sie kann aber die Anstellung nur machen, wenn sie sich gleich. 
zeitig vergewissert hat, daß eine Stellage auf einer um 1°/, über dem Tages- 
gurs liegenden Basis mit einer Spannung von 6°/, erhältlich ist. Ist die Stel- 
lage auf schiefer Mitte nur mit einer höheren Spannung erhältlich, so muß 
der Kurs des Nochgeschäfts entsprechend erhöht werden. Ist das Stellgeld 
z. B. bei einem Tageskurse von 184°%/, auf der Mitte von 1851!/,°/, mit 71/,°/, 
erhältlich, so ist für das Recht der Nachforderung 1!/,°/, zu zahlen. 
Wer das Nochgeschäft mit dem Recht der Nachforderung verstanden 
hat, kann sich auch das Nochgeschäft mit dem Recht der Nachlieferung 
erklären. Das folgende Beispiel und die Probe werden daher zur Erläuterung 
genügen: 
Der Kunde verkauft: 
12000 RM. zu 183% (feste Stücke) 
12000 „ zu 183/0% (Rückprämie). 
Die Bank handelt an der Börse: 
ä . 
Kauf 6000 RM. zu SO Stellage | Verkauf 18000 RM. zu 184° (feste Stücke) 
(Basis: 184 — 1= 183% ; 
Stellgeld 6%.) 
Probe: 
Der Prämienerklärungskurs sei 185%. 
Die Bank nimmt vom Kunden ab: 
12000 RM. zu 183’/, (feste Stücke; auf die 
Nachlieferung verzichtet der Kunde, 
da der Kurs augenblicklich 2% höher 
notiert). 
Das 
heißt: 
Die Bank übernimmt 
12000 RM. zu 183% vom Kunden 
6C00 ‚„ zu 186% aus der Stellage 
18000 RM. zu 184% 
Die Bank liefert 
18000 RM. zu 184% 
7718000 RM. zu 184%. 
Wie die Geschäfte mit „einmal noch‘‘, kann man auch ähnliche mit „zwei-, 
drei-, vielmal noch‘ usw. konstruieren. Am häufigsten werden Nochgeschäfte 
mit „einmal noch‘ abgeschlossen. Aus dem Prinzip der Auflösung in feste 
Stücke und Stellagen lassen sich die Regeln der anderen Formen leicht her- 
leiten. 
Es ergibt sich aus der Art der Prämien-Stellage- und Nochgeschäfte, 
daß die Voraussetzung ihres Abschlusses das Bestehen eines Börsentermin-
	        
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