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Die Effektenarbitrage.
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9. Die Effektenarbitrage.
Eine Anzahl von Effekten wird an mehreren Börsen gleichzeitig ge-
handelt. Da die Höhe der Kurse auch von einer Reihe zufällig eintretender
Faktoren abhängig ist, sind die Notierungen an den verschiedenen Börsen
selten völlig gleich.
Diese Abweichungen werden von der Arbitrage zu Geschäftsabschlüssen
venutzt. Sie kauft das Papier an der einen Börse zum niedrigeren Kurse,
ım es an der anderen zum höheren zu veräußern. Hierdurch werden die
Verschiedenheiten der Kurse wesentlich verringert. Handelt der Arbitrageur
xuch nur unter dem Gesichtspunkte geschäftlichen Vorteils, so ist seine Tätig-
keit doch immerhin von wirtschaftlichem Nutzen. Denn je größer der Markt
eines Papieres ist, desto mehr wird der Käufer oder Verkäufer vor Übervortei-
lungen. geschützt,
Um die Kursunterschiede an zwei Plätzen verwerten zu können, ist not-
wendig, daß zwei Firmen an je einem der beiden Plätze die Börsengeschäfte
abschließen. Die das Arbitragegeschäft betreibende Bank schafft sich daher
in der Regel an dem anderen Börsenplatze eine Metaverbindung, d. h.
sie tritt mit einer Firma in Geschäftsverkehr, die bereit ist, mit ihr gemein-
3am (4 meta) auf Grund der Kursdifferenzen Geschäfte abzuschließen und Ge-
winn oder Verlust zu teilen. Soweit die Bank selbst Niederlassungen an beiden
Börsenplätzen unterhält — wie es z. B. bei den Großbanken der Fall ist —
spielt sich der Arbitrageverkehr natürlich innerhalb des Eigenbetriebes ab; in
Jiesen Fällen wird keine Metaverbindung mit anderen Firmen unterhalten.
Die größeren deutschen Börsenplätze, wie Berlin, Frankfurt a. M. und
Hamburg, stehen während der Börsenzeit miteinander dauernd in telephoni-
schem Verkehr. Zu diesem Zweck ist von der Postbehörde ein Turnus ein-
geführt worden. Der Verkehr ist derart geregelt, daß die Börsenvertreter
ihre Gespräche während der Börsenzeit ohne Unterbrechung in bestimmter
Reihenfolge abwickeln können, so daß die Verbindung zwischen den beiden
Börsen ständig hergestellt ist. Einzelne Großbanken stehen mit ihren Nieder-
assungen an anderen Börsenplätzen sogar durch eigene Fernsprechleitung
in direktem Verkehr.
Es ist erklärlich, daß bei einer solchen Verbindung zweier Börsenplätze die
Kursdifferenzen zwischen ihnen gering sein werden. Denn entsteht in einem
Papier an dem einen Orte eine Schwankung, so wird sie sofort von dem am Tele-
phon stehenden Arbitrageur ausgenutzt. Um dies zu ermöglichen, hat der Arbi-
'rageur einen Gehilfen, der während seines Gespräches die Märkte beobachtet
und ihm sofort jede Kursveränderung in den Fernsprechraum meldet. Gewöhn-
lich herrscht am anderen Platze noch der alte Kurs, so daß die Arbitrage aus-
geführt werden. kann. Freilich müssen die Schwankungen so groß sein, daß
der Arbitrageur einen Nutzen erzielt. Es sind die beim An- oder Verkauf
entstehenden Spesen zu berücksichtigen, die hauptsächlich aus den Makler-
gebühren und der Börsenumsatzsteuer bestehen. Die Unterhaltung im