508 Die Berliner Devisen-Abrechnungsstelle.
obgleich der Gegenwert an B. bei dem üblichen Handel „,Valuta kompensiert‘
erst am Tage der Auszahlung oder Überweisung an die holländische Bank
zu entrichten ist, doch bereits die Zahlung zu einer Zeit leisten, wo er noch
nicht im Besitze einer Gutschrift- oder Überweisungsanzeige der holländischen
Bank ist. Daher setzt der Handel in Devisen ein Vertrauensverhältnis des
Käufers gegenüber dem Verkäufer in der Richtung voraus, daß dieser über
ein entsprechend großes Guthaben im Auslande tatsächlich verfügt und die
Auszahlung oder Überweisung an die vom Käufer genannte Firma ordnungs-
gemäß veranlaßt. Auch der Verkäufer geht ein Risiko ein, wenn der Käufer
zur Abnahme und, im Falle der Zwangsglattstellung, zur Zahlung des Ver-
lustes nicht imstande ist, der für ihn bei einem Kursrückgang entsteht.
Um diese Gefahren im Berliner Devisenhandel zu vermindern, ist im
November 1921 die Berliner Devisen-Abrechnungsstelle gegründet
worden. Sie stellt eine Vereinigung einer Anzahl von Berliner Banken und
Bankiers dar. Als Zweck wird in der Satzung die Abrechnung und Sicherung
von Geschäften, die ihre Mitglieder untereinander in amtlich notierten De-
visen tätigen, bezeichnet. Die Abrechnungsstelle ist der Bank des Berliner
Kassen- Vereins angegliedert. Die Mitglieder haben sich zu verpflichten, Berliner
Banken oder Bankiers, die der Abrechnungsstelle nicht angehören, nicht als
Aufgabe für Geschäfte in amtlich notierten Devisen anzunehmen. Anderer-
seits sollen sämtliche in Berlin in amtlich notierten Devisen geschlossenen Ge-
schäfte der Mitglieder, soweit sie durch Makler vermittelt wurden, durch die
Devisen-Abrechnungsstelle abgewickelt werden. Direkt zwischen den Mit-
gliedern abgeschlossene Geschäfte können zwar ebenfalls durch die Abrech-
nungsstelle geleitet werden; sie werden aber gewöhnlich direkt abgewickelt.
Der Verkehr mit der Devisen-Abrechnungsstelle erfolgt grundsätzlich
in ähnlicher Form wie der Verkehr mit dem Liquidationsverein für Effekten-
termingeschäfte (s. S. 437). Jedoch findet bei der Abrechnungsstelle die
Skontrierung täglich, bei den Effektengeschäften monatlich statt. Jedes Mit-
glied der Devisen-Abrechnungsstelle hat über seine sämtlichen Geschäfte in
amtlich notierten Devisen Listen (Skontrobogen) anzufertigen, und zwar
je einen Bogen für jede Devisengattung (z. B. Auszahlung Holland). Die
Bogen sind zwei Werktage vor dem Fälligkeitstage bis 18 Uhr, Sonnabends
bis 16 Uhr der Abrechnungsstelle einzuliefern; sie enthalten also nur die-
jenigen Geschäfte, die am zweiten Werktage nach der Einreichung fällig sind,
d.h. in der Regel die am Tage der Einreichung abgeschlossenen Geschäfte in
telegraphischer Auszahlung. Geschäfte, die erst später zur Abwicklung
kommen, können daher nicht schon am Abschlußtage in die Skontrobogen
eingestellt werden. Am Kopfe der Listen vermerkt der Einreicher seine
Firma, die Bezeichnung der Devise, das Datum der Einreichung, den Fällig-
keitstag und den Kurs. In der Mitte des Bogens sind die Namen sämtlicher
Mitglieder der Abrechnungsstelle in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Links von dieser Mittelspalte ist eine Kolonne für die vom Einreicher gekauften
Beträge eingerichtet, während die verkauften Beträge in die Kolonne rechts
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Firm
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