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Personendepot und Sachendepot.
Eine wesentliche Einschränkung bedeutet Absatz 3 des $ 1. Er bestimmt:
„Die Annahme von Wertpapieren gilt nicht als Depotgeschäft, wenn sie
nur zum Zwecke der Abwicklung von Wertpapierverkaufs- oder -ankaufs-
aufträgen erfolgt und die Wertpapiere nicht länger als 10 Tage im Besitze
des Auftragnehmers bleiben.“‘
Ebenso gilt die Annahme von Geldbeträgen nicht als Depositengeschäft,
„wenn die Geldbeträge bei der Ausführung von Wertpapierankaufs- oder
‚verkaufsaufträgen oder zum Zwecke der Abwicklung von Wechselgeschäften
oder sonstigen Bankgeschäften außer Depot- und Depositengeschäften an-
genommen und nicht länger als zehn Tage gutgeschrieben werden‘ ($ 2, Abs. 2).
2. Der Tresor.
Die Aufbewahrung der sich im Besitz der Bank befindlichen Wertpapiere
im Tresor kann auf zwei Arten vorgenommen werden. Man kann die Effekten
so verwalten, daß die Papiere eines jeden Kunden zusammenliegen, oder daß
die verschiedenen Kunden gehörenden Papiere derselben Gattung gemein-
sam verwahrt werden. In diesem Falle wird bei kleinen Bankgeschäften für
mehrere Effektenarten, vielleicht für eine ganze Gattung, eine gemeinsame
Mappe verwendet werden können, also z. B. für deutsche Eisenbahnaktien,
{ür Bergwerksaktien usw. je eine Mappe. In beiden Fällen wird je eine für
einen Kunden bestimmte Wertpapiergattung mit einem aus kräftigem Papier
bestehenden, etwa drei Finger breiten Bande umgeben, ähnlich wie eine Druck-
sache zur Beförderung mit der Post. Das Band wird mit einer Stecknadel
zusammengehalten. Verwaltet also die Bank z. B. für Franz Müller 3000 RM.
89/, Breslauer Stadtanleihe und 5000 RM. Ufa-Aktien!), so werden sich,
wenn die Effekten nach dem Namen der Kunden aufbewahrt werden sollen
(Personendepot) in der Mappe Franz Müller zwei Papierbänder befinden,
von denen das eine die 3000 RM. 8%, Breslauer Stadtanleihe, das andere
die 5000 RM. Ufa-Aktien enthält. Ob jeder einzelne Effektenposten aus einem
Stück oder mehreren besteht, ist für die Verwahrung gleichgültig; bestehen
also z. B. die 3000 RM. 8°, Breslauer Stadtanleihe aus drei Stücken von je
1000 RM. Nennwert, so werden sämtliche drei Stücke durch ein Band zu-
sammengehalten. Erfolgt die Aufbewahrung der Wertpapiere nach Effekten-
gattungen (Sachendepot), so werden die Franz Müller gehörenden 3000 RM.
89/, Breslauer Stadtanleihe ebenfalls durch ein Band zusammengefaßt. Die
Stücke liegen aber nicht in derselben Mappe, wie die dem Kunden gehörenden
Ufa-Aktien, sondern in einer Mappe, die sämtliche im Gewahrsam der Bank be-
Eindlichen Stücke von gleichartigen Effekten, also der 8°/, Breslauer Stadt-
anleihe, enthält. In der Regel wird in diesem Falle um sämtliche Stücke der-
selben Gattung ebenfalls ein Papierband gelegt, auf dem der Gesamtbetrag
1) Ufa- (Universum Film A.-G.) Aktienmüssen ebenso wie fest verzinsliche Werte
bei allen Banken effektiv aufbewahrt werden, da sie amtlich nicht notiert werden und
daher vom Kassen- Verein nicht zur Verwahrung im Sammeldepot aufgerufen worden sind.