Full text: Die Technik des Bankbetriebes

586 Die Verlosungskontrolle. Die Depotbuchhaltung. 
Zur Feststellung, ob die Auslosung eines Papiers stattgefunden hat, 
müssen, wie erwähnt, die Verlosungslisten eingesehen werden. Wird ein 
Papier zurückgezahlt, so hört in der Regel vom Tage der Rückzahlung jede 
Verzinsung auf. Wer die gezogenen Nummern erst später zur Rückzahlung 
vorzeigt, erleidet daher einen Zinsverlust. Auch ist zu berücksichtigen, daß 
für die Rückzahlung eine bestimmte Frist festgesetzt ist. Werden die Papiere 
innerhalb dieser Frist nicht vorgelegt, so tritt Verjährung ein. Die Banken 
übernehmen die Kontrolle der Verlosungen der für ihre Kundschaft bei 
ihnen ruhenden Effekten meist ohne Berechnung einer Provision, aber auch 
ohne Gewähr. 
Sämtliche Ziehungslisten erscheinen gesammelt in der „Allgemeinen 
Verlosungstabelle‘‘ (nach Vereinbarungen mit der Reichsbank, der Seehand- 
lung und dem Zentralverband des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes 
zusammengestellt von Ulrich Levysohn, Berlin-Charlottenburg). Damit ein 
Irrtum sofort entdeckt wird, prüfen häufig zwei Beamte dieselben Nummern. 
Die an die Bank gelieferten Effekten werden vor der Einordnung in den 
Tresor ebenfalls nach den Verlosungslisten kontrolliert. Die Prüfung darf 
sich aber hierbei nicht nur auf die letzte Ziehung erstrecken, denn der Vor- 
besitzer kann die Prüfung unterlassen haben. Es müssen daher auch die 
Restanten verglichen werden, d. h. diejenigen Nummern, für die vom Be- 
sitzer noch keine Rückzahlung gefordert worden ist. Die Restanten werden 
ebenfalls in den Verlosungslisten veröffentlicht, allein nicht bei jeder Ziehung, 
sondern nur in größeren Zeitabständen. Es sind daher auch die früheren 
Ziehungen so weit nachzusehen, bis eine Veröffentlichung der Restanten 
stattgefunden hat. Die erfolgte Prüfung hat der zuständige Beamte zu be- 
scheinigen, indem er einen mit seinem Namen versehenen, entsprechenden 
Vermerk auf das für die Aufbewahrung im Tresor um die Wertpapiere gelegte 
Papierband setzt. 
Die Einlösung der verlosten Effekten wird durch die Kupon- und Sorten. 
kasse bewirkt. 
5. Die Depotbuchhaltung. 
Es ist für die Banken notwendig, jederzeit buchmäßig feststellen zu 
können, welche Wertpapiere ein bestimmter Kunde in seinem Depot oder 
auf Stückekonto besitzt, und ob die Stücke sich im Tresor der Bank, im Giro- 
Effekten-Depot oder bei einer anderen Bank befinden. Ferner ist es sehr 
häufig von Wichtigkeit, rasch zu ermitteln, welche Beträge eines bestimmten 
Wertpapiers von der Bank insgesamt verwaltet werden; z. B. wieviel I. G. 
Farben-Aktien im Tresor oder an anderen Stellen für Rechnung der Bank 
lagern und wer die Eigentümer dieser Stücke sind oder wer einen Anspruch 
an die Bank auf Lieferung gleichartiger Stücke hat, wie es beim Stücke- 
konto der Fall ist. Die Notwendigkeit solcher Feststellungen ergibt sich so- 
wohl in bezug auf die für die Kundschaft verwahrten Effekten, als auch in 
bezug auf die eigenen Papiere der Bank, die Nostroeffekten. Die Bücher.
	        
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