Full text: Die Technik des Bankbetriebes

536 Die Depotauszüge als Kontrollmittel. 
allein Eintragungen vornehmen dürfen, Änderungen sind überhaupt unzu- 
jJässig. Bei Anwendung des maschinellen Verfahrens ist die Möglichkeit, daß 
Eintragungen von einer unberufenen Seite erfolgen, namentlich wenn der 
Zutritt zu den Karteikästen erschwert ist, besonders gering. Häufig wird 
die Depotbuchhaltung nicht der Effektenabteilung, sondern der Buchhaltung 
angegliedert, um eine räumliche Trennung von der Effektenabteilung und 
dem Tresor herbeizuführen und dadurch eine persönliche Verbindung mit 
den in diesen Abteilungen arbeitenden Angestellten nach Möglichkeit zu 
vermeiden. 
Besonderen Wert für die Kontrolle besitzen ferner die an die Kundschaft 
jährlich oder halbjährlich versandten Depotauszüge (siehe S. 597). Es ist 
darauf zu achten, daß diese Auszüge nach ihrer Herstellung in der Depot- 
buchhaltung nicht mehr von irgendeinem Unbefugten, namentlich nicht 
von einem Angestellten der Tresorverwaltung, geändert werden können. Es 
darf — neben der Depotbuchhaltung — auch niemand Einfluß auf die An- 
f{ertigung oder Absendung der Depotauszüge ausüben. Von wesentlicher 
Bedeutung ist ferner, daß die Bestätigungsschreiben der Kunden über ihren 
Depotbestand an eine unabhängige Stelle gerichtet und ausschließlich dieser 
Stelle zugeleitet werden. Häufig wird den Auszügen ein an die Revisions- 
abteilung gerichteter Briefumschlag zur Benutzung für die Rücksendung der 
Bestätigungen beigelegt. 
All die geschilderten ständigen Kontrollen können jedoch eine volle 
Sicherheit gegen Veruntreuungen nicht schaffen, wenn die Effektenbestände 
des Tresors nicht von Zeit zu Zeit an Hand des hier geführten Bestandsbuches 
revidiert werden. Wir haben gesehen, daß die Kontrollen zwar die richtige 
Führung des Bestandsbuches feststellen können; sie vermögen aber nicht 
dessen Übereinstimmung mit den tatsächlichen Tresorbeständen darzutun. 
Diese Prüfung ist Aufgabe der in bestimmten Zeitabständen — gewöhnlich 
monatlich — oder gelegentlich erfolgenden Revisionen. Sie werden am besten 
ebenfalls von einer unabhängigen Stelle, z. B. der Revisionsabteilung, vor- 
genommen. Auf sie darf natürlich die Tresorverwaltung keinerlei Einfluß 
ausüben. 
Die Zählung der Tresorbestände geschieht in folgender Weise. Die mit 
Papierbändern versehenen Pakete werden einer größeren Anzahl von Re- 
visoren übergeben; diese vergleichen deren Inhalt mit den auf den Bändern 
vermerkten Ziffern und tragen die, Höhe des Bestandes nebst dem Namen 
des Effekts in eine Liste ein. Haben die Revisoren den Inhalt der Pakete 
mit der Aufschrift übereinstimmend gefunden, so setzen sie ihre Namen auf 
die Bänder, um zu bescheinigen, daß der angegebene Effektenbetrag tatsäch- 
lich vorhanden ist. ‚Das ist notwendig, um in dem Falle, daß sich der Inhalt 
eines Paketes später als unrichtig erweist, jederzeit feststellen zu können, 
welcher Angestellte die Nachzählung vorgenommen hat. Damit bei dieser 
Tätigkeit nicht selbst Entwendungen vorgenommen werden können, wird 
es ratsam sein, die Zählung so vornehmen zu lassen, daß mehrere Revisoren
	        
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