542 Die Arbeitsverteilung in der Korrespondenzabteilung.
In Betrieben, wo in der geschilderten Form eine Entlastung der Korre-
spondenzabteilung von der Durchsicht der Ein- und Ausgangspost und der
Kontrolle der Ausführungen stattfindet, werden die eingegangenen Aufträge
von der Poststelle nicht der Korrespondenzabteilung, sondern den Abteilungen
zugeleitet, wo sie zur Durchführung gelangen und der dazugehörige Schrift-
wechsel angefertigt wird. Demgemäß erhält in diesen Banken auch die Korre-
spondenzabteilung nicht die Überweisungsaufträge der Kundschaft; sie führt
somit nicht den Schriftwechsel mit dem Kunden, dem Empfänger der Über-
weisung usw. und erteilt bei Überweisungen durch Postscheck-Konto, Reichs-
bankgiro-Konto usw. nicht die Anweisung zur Ausführung an die Kasse oder
Giroabteilung. Ebenso werden in diesen Betrieben z.B. die Aufträge zur
Übersendung eines Barbetrags direkt von der Kasse, ohne Anweisung der
Korrespondenz, ausgeführt.
Unabhängig davon, welche Teile des Schriftwechsels von der Korrespon-
denzabteilung oder den mit der Geschäftsabwicklung betrauten Büros bzw.
deren Nebenabteilungen (Wechsel-, Devisen-, Effekten-Korrespondenz usw.)
erledigt werden, ist es üblich, in der Korrespondenzabteilung eine Unterteilung
nach der Art des Schriftwechsels vorzunehmen. So findet in größeren Be-
trieben regelmäßig eine Trennung zwischen der Lorokorrespondenz (bei
Bankgeschäften, die als Einzelfirma betrieben werden: Suokorrespon-
denz) und der Nostrokorrespondenz (bei Einzelfirmen: Miokorrespon-
denz) statt. Die Loro- (Suo-) Korrespondenz betrifft den Verkehr der Kunden
mit der Bank, die Nostro- (Mio-) Korrespondenz den Verkehr der Bank als
Kunde einer anderen Bank mit dieser. Häufig wird auch die Loro- (Suo-)
Korrespondenz nach der Art der Kundschaft getrennt (Privatkundschaft,
Banken und Niederlassungen), oder nach deren Wohnsitz, die Nostro- (Mio-)
Korrespondenz nach Inlands- und Auslandskorrespondenz. Bei allen Gruppen
findet zuweilen eine weitere Einteilung nach den Anfangsbuchstaben der
Personen oder Firmen (A—E, F—J usw.) statt, mit denen der Schriftwechsel
zu führen ist. Nach diesen Gesichtspunkten wird in den großen Betrieben
teilweise auch eine Verteilung des in den Nebenkorrespondenzabteilungen zu
erledigenden Schriftwechsels vorgenommen.
Grundsätzlich werden alle Briefe, gleichgültig, in welchem Büro sie ge-
achrieben werden, vor der Absendung auf ihre Richtigkeit geprüft; gewöhn-
lich von dem Leiter der Abteilung, der gleichzeitig eine Unterschrift zu leisten
hat. In Banken, bei denen die Unterzeichnung durch zwei Personen erfolgt,
wird die andere Unterschrift — an erster Stelle — häufig von einem Mit-
gliede des Vorstandes oder Prokuristen geleistet. Nach vollständiger Unter-
zeichnung gelangt die Korrespondenz in die Briefexpedition zur Absendung.
In einem ordnungsmäßig geleiteten Bankbetrieb ist es erforderlich, daß über
sämtliche Geschäftsvorgänge schriftliche Abmachungen erfolgen. Jeder
schriftlich oder telephonisch erteilte Auftrag muß sofort schriftlich bestätigt,
jede schriftliche Anfrage möglichst rasch beantwortet werden,
In den folgenden Abschnitten soll ein Teil des im Bankverkehr üblichen