Full text: Die Technik des Bankbetriebes

652 Sicherungsmaßnahmen gegen Fälschung von Akkreditiven. 
durch den Korrespondenten erfolgt. Eine solche Ziehung ist dann besonders 
üblich, wenn der Kreditbrief auf eine Währung lautet, die weder die des 
Ausstellungslandes noch die des vom Kreditbriefinhaber besuchten Landes 
ist. Wenn z. B. eine deutsche Bank einem Reisenden einen Kreditbrief zu 
übergeben hat, der nach Britisch-Indien gehen will, so stellt sie den Kredit- 
brief auf Pfund Sterling aus. Der Reisende wird dann durch den Kreditbrief 
ermächtigt, auf eine Londoner Bank einen Scheck oder eine Sichttratte zu 
ziehen, während gleichzeitig die beauftragte indische Bank angewiesen wird, ihm 
diese Ziehungen auf London zu negozieren (abzukaufen). In einem solchen 
Falle muß die deutsche Bank, der Aussteller des Kreditbriefs, die Londoner 
Bank — die Remboursstelle — vorher benachrichtigen und ihr eine 
Unterschriftsprobe des Kreditbriefinhabers einsenden. 
Schon häufig sind Akkreditive, besonders aber Kreditbriefe gefälscht 
worden. Die Banken wenden daher den Sicherungsmaßnahmen gegen 
Fälschungen ihre besondere Aufmerksamkeit zu. Eine Sicherung muß zu- 
aächst gegen eine mißbräuchliche Versendung von Avisbriefen erfolgen; 
jener Briefe, in denen die Bank bei ihrem Korrespondenten ein Akkreditiv 
stellt oder ihm die Ausstellung eines Kreditbriefes anzeigt. Gelingt es einem 
Betrüger, unter Benutzung eines Briefbogens der Bank oder einer Nachahmung 
des richtigen Briefbogens einen Zahlungsauftrag an den Korrespondenten 
zu fälschen, so kann auch die Unterschriftkontrolle den Betrug nicht ver- 
hindern, da er seine eigene Unterschrift — freilich unter Benutzung eines 
tingierten Namens — dem Avisschreiben beifügen wird. Auch die Paßlegiti- 
mation bietet nicht mehr ausreichenden Schutz, da Pässe schon häufig ge- 
fälscht worden sind. Die Banken pflegen daher, um solche Fälschungen zu 
verhindern, für Zahlungsaufträge, namentlich aber zur Eröffnung von Akkre- 
Jitiven und zur Ausstellung von Kreditbriefen Formulare zu verwenden, 
die auf einem gegen Fälschungen gesicherten Papier gedruckt, in Heften 
gebunden und fortlaufend numeriert sind. Diese Formulare werden unter 
Verschluß von besonders zuverlässigen Beamten gehalten. Bei Absendung 
der Formulare erfolgt häufig ebenfalls eine besondere Kontrolle. Den 
Korrespondenten werden Muster der Formulare zum späteren Vergleich 
äbersandt und es wird ihnen gleichzeitig mitgeteilt, daß für Zahlungs- 
aufträge und Akkreditivstellungen niemals gewöhnliche Briefbogen Verwen- 
dung finden!). Zur Erhöhung der Sicherheit muß ferner nach einer Ver- 
einbarung zwischen den Bankenvereinigungen der meisten europäischen 
Staaten seit dem 1. März 1928 bei brieflichen Aufträgen zu Zahlungen, Über- 
trägen und Überweisungen, Akkreditiven (jedoch nicht dokumentären), Gut- 
schriftsanzeigen über eingegangene Beträge, soweit sie den Betrag von 
5000 Dollar oder den ungefähren Gegenwert in einer anderen Währung über- 
treffen, im internationalen Verkehr eine Stichzahl angegeben werden, die 
auf Grund des für telegraphische Aufträge vereinbarten Schlüssels gefunden 
1) Siehe hierüber den Aufsatz von W. Boes in den „„Plutus-Briefen‘“, Jahr- 
gang 1927, Heft 4.
	        
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