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Korrespondenz über Akzeptkredite. Börsen-Korrespondenz.
Beispiel Nr. 184,
Berlin, den 21. Juli 1929.
Herren Gustav Bachwitz & Co., Berlin.
Wir besitzen Ihr Schreiben vom 20. d. M. und überreichen Ihnen anbei
50000 RM. Akzept a./uns per 21. Oktober d. J.
Dagegen belasten wir Sie mit
50000 RM. Wert per 20. Oktober d. J. franko,
sowie für !/,%, Akzeptprovision mit
250 RM. Wert heute‘).
Stets gern zu Ihren Diensten, empfehlen wir uns Ihnen
Ein Wechsel. hochachtungsvoll
Einschreiben. X-Bank.
Wird der Akzeptkredit prolongiert, so sendet der Kunde gewöhnlich
einen Tag vor Fälligkeit des alten Wechsels die neue Tratte zur Akzept-
unterschrift. Gleichzeitig beauftragt er die Bank, das Akzept gegen Bezah-
lung des Gegenwertes an eine andere, von ihm benannte Firma auszuliefern;
es ist diejenige Firma, der er das Akzept zum Diskont gibt. Die Diskontie-
rung kann auch, wie auf S.43 dargestellt wurde, bei derselben Bank erfolgen,
die den Akzeptkredit eingeräumt hat. So kann er durch Verkauf des neuen
Akzeptes das alte begleichen, ohne daß er nötig hätte, außer den Diskont-
zinsen. bares Geld einzuzahlen.
Das Akzept wird in unserem Beispiel „franko‘‘ auf dem Konto des
Kunden belastet. Bei vielen Banken wird für diese Geschäfte ein Separat-
konto errichtet (Gustav Bachwitz & Co. Akzeptenkonto). Franko
müssen die Akzepte jedenfalls über das Konto geführt werden, da die Pro-
vision getrennt berechnet wird.
Die Korrespondenzabteilung oder die Kreditabteilung notiert die von
der Bank unterzeichneten Akzepte in ein Buch, das der Kasse übersandt
wird (siehe S. 163).
6. Börsen- und Effekten-Korrespondenz.
Die von den Kunden brieflich, telephonisch oder im persönlichen Verkehr
am Schalter eingehenden Effektenaufträge werden, soweit sie nicht an dem-
selben Börsentage, oder wenn sie erst nach Schluß des Börsenverkehrs ein-
gehen, am folgenden Börsentage zur Ausführung gelangen, brieflich bestätigt.
Über die sofort nach Eingang ausgeführten Aufträge wird statt der Bestätigung
die Abrechnung zugesandt. Einzelne Banken pflegen, wie es früher allgemein
der Fall war, auch jetzt noch in diesen Fällen neben der Abrechnung dem
l) Siehe Fußnote zu 8. 657.