772 Beispiel für die Gewinnverteilung.
bereits die vorgesehene Höhe erreicht hat, oft notwendig, zum Zwecke
der Kursregulierung in den von der Bank an die Börse gebrachten Werten
Käufe vorzunehmen, Schließlich spielen die Zinssätze, die für diese oder jene
Kapitalanlage erzielbar sind, ebenfalls eine wesentliche Rolle. Es lassen sich
dabei nur allgemeine Grundsätze aufstellen, deren Beachtung im einzelnen
der Bank selbst überlassen bleibt, die sich stets der Veranwortung bewußt
sein muß, die sie gegenüber ihren Gläubigern zu tragen hat.
Als Beispiel für eine veröffentlichte Bilanz soll hier die Bilanz und Ge-
winn- und Verlustrechnung der Deutschen Bank und Disconto-Gesell-
schaft für das Jahr 1929 sowie die im Geschäftsbericht enthaltene Gewinn-
verteilung wiedergegeben werden (Beispiel 163).
Gewinnverteilung aus dem Geschäftsbericht der Deutschen Bank für 1929, Seite 33,
Einschließlich des Vortrags aus dem Jahre 1928 von .... ARM. 2027686,91
und nach Vornahme der Abschreibung auf Mobilien von RM. 985443,97 beläuft
sich das
Erträgnis des Jahres 1929 auf . . . RM. 34182135,31
Hiervon erhalten zunächst die Aktionäre (nach $ 27b der
Satzungen)
4%, Dividende auf RM. 285000000,— . . » 11400000,—
Von den verbleibenden . ...........0... 0... RM. 22782135,31
beantragen wir,
dem Dr. Georg von Siemens-Wohlfahrtsfond .... » 1500 000,—
zu überweisen.
Von dem übrigbleibenden Betrage von. .......... RM. 21282135,81
abzüglich RM. 2895038,53 Vortrag auf neue Rechnung erhält
{nach $ 27d der Satzungen) der Aufsichtsrat. ..... „ 1287096,78
Wir schlagen vor, von den restlichen. ........... RM. 19995038,53
6%, Superdividende auf RM. 285000000,— mit .... » 17100000,—
zu verteilen und den Überschuß von.............. RM. 2895038,53
auf neue Rechnung vorzutragen.
Es würde demnach erhalten
jede Aktie von nom. RM. WO RM. A \ — 10%, Dividende.
Unter der Bilanz sehen wir einen Vermerk des Prüfungsausschusses des
Aufsichtsrats, wonach die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung geprüft
und mit den Büchern der Bank für übereinstimmend befunden wurde. Häufig
finden sich ähnliche Bescheinigungen unter den Bilanzen der Aktiengesell-
schaften, die von einem gerichtlich vereideten Bücherrevisor oder einer Treu-
handgesellschaft herrühren. Verpflichtet ist eine Gesellschaft bisher nicht,
eine solche Prüfung vornehmen zu lassen!). Ist auch festgestellt, daß die
!) Der neue Ministerialentwurf über das Aktiengesetz sicht die gesetzliche Pflicht
zur Prüfung des Jahresabschlusses der Aktiengesellschaften durch Personen mit fach-