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Dokumentar-Kreditbriefe.
für die Stellung des Akkreditivs gegeben hat oder ihr seit Erteilung
des Auftrages über die Zahlungsfähigkeit des Kunden Nachrichten zugegan-
gen sind, die es ihr ratsam erscheinen lassen, dem Kunden keinen Kredit zu
gewähren. Natürlich muß auch in diesem Falle die Bank den Akkreditierten
von dem Widerruf benachrichtigen. Ein widerrufliches Akkreditiv darf aber,
sowohl vom Kunden wie von der Bank, so lange zurückgezogen werden, bis
die Dokumente vorgelegt sind, der Akkreditierte also über den Gegenwert
verfügt hat.
Es ist begreiflich, daß eine Bank die Diskontierung von Dokumentar-
tratten besonders leicht vornimmt, wenn der Käufer zugunsten des Ver-
käufers ein bestätigtes und unwiderrufliches Akkreditiv gestellt hat. Sie
kann dann, wenn die Dokumente in Ordnung sind, fast ohne Gefahr mit
dem Eingang des Geldes rechnen und ist bis zur Einlösung der Doku-
mente (in bar oder durch Bankakzept) durch den Anspruch auf die Ware
gesichert.
Eine besondere Art der Akkreditive sind die im Überseeverkehr zuweilen
gebräuchlichen Dokumentar-Kreditbriefe (commercial letter of credit).
Sie werden jetzt vielfach von amerikanischen Banken ausgestellt. Sie sind in
ihrer äußeren Form den gewöhnlichen Kreditbriefen!) ähnlich und unterschei-
den sich von den Akkreditiven der bisher erörterten Form darin, daß die Bank
des Käufers sich nicht gegenüber einer bestimmten Bank am Wohnorte des
Verkäufers zur Akzeptierung der Tratte verpflichtet, sondern daß es dem
Verkäufer überlassen bleibt, den Wechsel an irgendeine andere Bank zu be-
geben (negoziieren). Angenommen, die Firma Lacosta & Cie. in Le Havre
beauftrage ihre Bank, den Credit Havrais, der Firma Allanca & Filho in Santos
einen Dokumentar-Kreditbrief zu übermitteln, durch den der Credit Havrais
sich verpflichten soll, innerhalb einer bestimmten Zeit — der Geltungsdauer
des Akkreditivs — alle auf ihn gezogenen Tratten mit 90 Tage Sicht zu akzep-
tieren. Der Credit Havrais sendet dann ein solches Verpflichtungsschreiben
en die Firma Allanca & Filho in Santos, die nun bei irgendeiner Bank ihres
Platzes unter Vorzeigung des Schreibens und Einreichung der Dokumente
die Tratten zum Diskont geben kann. Natürlich kann der Credit Havrais,
wenn Verkäufer und Käufer die Remboursstellung bei einer Londoner Bank
vereinbart haben, sich auch verpflichten, für ordnungsmäßige Akzeptleistung
der auf Grund des Dokumentar-Kreditbriefes auf seine Londoner Bankver-
bindung bis zu einer bestimmten Höhe gezogenen 90 Tage-Sicht-Tratte Sorge
zu tragen. In diesem Falle muß er, wie es auch sonst bei der Remboursstellung
aneinem dritten Platze geschieht, entsprechende Vereinbarungen mit seinem Lon-
doner Korrespondenten treffen. Für den Verkäufer besteht der Vorteil dieser
Methode darin, daß er bei der Diskontierung der auf den Credit Havrais oder
dessen Londoner Korrespondenten gezogenen Tratte sich diejenige Bank
seines Wohnortes aussuchen kann, die ihm die günstigsten Bedingungen
stellt. In vielen überseeischen Ländern, namentlich in Südamerika und China.
1) Über die Kreditbriefe siehe Kapitel VII, Abschnitt 3.
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