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Renntniz und Achtung des Gejebes, jene Selbjtbeherrichung,
welche die wahre Freiheit bedingen, find nie ohne Mühe,
jelten ohne Fehlgriffe und {tet3 nur durch Nebung zu erlangen.
Xn der Kegel möchten beide Theile, Knecht wie Herr,
aller Unbequemlichfeiten des früheren Verhältnifjes fofort
(edig fein, aber deffen Bequemflichkeiten noch ferner ge
nießen. Der Knecht 3. B. will jept freilich Keinen be-
jonderen Gehorfam mehr leiften, verlangt aber noch immer
die befondere Milde des Orundbefiber8, Kapitalver-
(eiher8 ut. |. w., der früher fein Herr mar. Da fann es
denn heiderfeit3 nicht an Klagen fehlen! Allein auf den
höheren Wirthfchaftsftufen it das Verhältniß väterlichen
Schube8 und KHndliden SGehorjams$ zwilchen den ver:
jchiedenen Volfsflajjen, das jelbft im Mittelalter nie rein
beftanden Hat, jedenfalls unmwiederbringlich; und die Hoff-
nung eines für Alle befferen Zuftandes beruhet eben nur
darauf, daß die niederen Klafjen möglichit bald zur wahren
Selbititändigkeit gelangen.
(Grundlagen d. Nat.=Dek. S 74.)
Die Aationalökonomik als Wiffenfchaft der materiellen Intereffen.
Die Nationalöfonomik befhäftigt {ich vorzugsweije
mit den materiellen Xnterefjen der Bölfer: auf welche Art
namentlich die Bedürfnifje der Nahrung und Kleidung, der
Wohnung und Feuerung, von den Völkern befriedigt werden;
wie diefe Befriedigung auf das Ganze des Volkslebens
einwirft und vom Ganzen wieder heftimmt wird. (Evang.
Matth. 4, 4.) Hiermit ift die richtige SOäBung der Volf3-
wirthichaft und Volfamirthichaftslehre wie von felbit ge=