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Diefe Unterfuchung mag läftig für den Kranken, wie für
den Arzt fein, aber fie Ht unbedingt nothwendig. In
Baris wurde früher eine fehr gleichheitlidHe Vertheilung
der Almofen, die alfo für die Wermiten am ungünftigften
wäre, von der Mehrzahl der Armen als „Gerechtigkeit“
Beanfprucht.- Das wäre jedoch gerade fo, als wenn der
Arzt allen Aranken gleihe Arzenei in gleicher Dofis geben
wollte. Befonder3 {treng muß in diejer Hinficht die öffent-
fiche Armenpflege verfahren, die ja doch nur anbverirautes
ut verwaltet. „Zuviel geben, ift beinahe ebenfo |Alimm,
wie nicht genug geben. Wenn man dem Einen zu viel
giebt, verdammt man fich Jelbft dazır, einem Anderen nicht
zenug zu geben. Zu fpät Helfen, Heißt feine Mühe ver-
feren; aber mer zu früh ankommt, ijt oftmals auch ver-
(oren.“ Sedenfall8 Hjt das Almojengeben nur ein Theil
der Wohlthätigkeit und gewiß nicht der wirkfjamite.
(Armendolitit S. 39.)
Die Grenze des Almofengebens.
€ ijt Tittlih und politijh gleich nothwendig, Men-
jhen, die weder fich felbjt erhalten, noch von ihren An-
gehörigen erhalten werden Können, durch Armenpflege zu
unterftüßen. Friedrich Arndt’3 {qhönes Wort: „Kein Menich
entbehrlich, Jolange Gott ihn läßt; kein Menich unentbehr-
(ih, fobald Gott ihn abruft,“ ijt ebenfo wirkjam gegen
hochmüthige Menfdhenverachtung, wie gegen fclavifche Mens
jhenvergötterung. Da indeß kein Almojen möglich ilt,
ohne entweder den Selbjtverzehr des Geber8, oder feine
Eriyarnijje zu [Omölern, und damit zugleich, namentlich