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wenn die Erfparniije fonft productiv wären angelegt worden,
nüßlich befchäftigten Menidhen einen Theil ihres Sin
fommen8 zu entziehen: fo würde e3 nicht bloß fittlich,
jondern auch wirthfHaftlih ein großer Schaden fein, wollte
man das Almofengeben über das von der Menjchlichkeit
dringend Sebotene hHinau3 treiben. *)
Wenn iH 100 Mark übrig Habe, fo kann ich fie
ntweder I. zum Genußverzehr 1. meiner felbft, oder
3. eine8 Anderen, etwa eine Armen verwenden; oder
IL. zur Erfparniß, entweder 1. zur productiven Erjpar-
niß, oder 2. zur müßigen Yuffpeicherung. In allen vier
Zällen habe ich felbit Genuß davon: entweder den ge=
möhnlich fogenannten Genuß, oder den Genuß des Wohl-
hun, des im ReichthHum FortjhreitenS, oder wenigjtens
des BewußtfeinZ, durch eine Meferve gedeckt zu fein. Der
Unterhalt Anderer {ft im Falle II, 2. allerdings gleich
Null; im Falle II, 1. aber ebenfo groß, wie I, 2., auch
im Falle I, 1 nicht immer Heiner. Wenn Jemand 3. SG.
jein Theatergeld zu Almofen verwendet, fo leiden Schau
ipieler und alle diejenigen, welche für diefe arbeiteten. Am
Ichlimmften, wenn man 3. B. in TheuerungsSzeiten Diener
ontläßt, Handwerfaagefellen außer Brod febt, um fie Ichließ-
*) Selbit für außerordentligHe Unfälle, wie 3. B. NeberfOtvemmungen,
iollte eine regelmäßige, centralifirte HÜülfseintichtung beftehen, weil jonjt die
irgiten Verkehrtheiten zu fFHirhten find. Die reichlidhen Unterftügungen der
Oder: und KRheinüber[hwemmten in den 80er Jahren Haben die Trunkffälligfett
’ehr vermehrt. (Schriften des deutjhen Vereinz für Armenpflege 1891, p. 26.)
Hälle am Rhein, wo ein Betrunkener ausruft: „Sch taufhe nit mit Kaifer
und Großherzog; id) Habe zehn Röce, Hofen und Weiten‘; wo ein Gänfehirt
mit Cylinderhut und Maskeraden- Katiermantel acht ul. f. w. (a. a. DD. V.
v. 53 ff.)