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der geiftigen, von Prieftern geftreut worden find. Die
Priefterartftofratie beruhet mindeftenz ebenfo fehr hierauf,
wie auf der Befriedigung des religiöjen Voltshedürfntifes.
Sobald die Kulturüberlegenheit der Prielter aufhört, ift
ihve Herrichaft gefährdet.
Bei rajhem Anwachjen der Nirchengüter Konnte die
große Gefahr ihrer Unveräußerlichteit nicht lange verborgen
oleiben, daß zuleßt durch fie aller Verkehr mit Grundftücken
aufhören und alles Privateigenthum von der todten Hand
verfchlungen werden müßte. Deßhalb fehen wir [Hon ziem-
(ich früh diejenigen politijdhen Mächte, welche ein der Priefter-
Herrichaft widerfireitendes Yntereffe Haben, der Veräußerung,
zumal Bererbung von Grundftücen an die todie Hand gejeß-
liche Hindernifje in den Weg ftellen. Der lebte Punkt it befon-
ders dringend, weil gerade Erb{Hhleichereien viel eher gelingen,
wenn fie zu angeblich himmlifchenı, als zu eingeftändig irdifchem
3wec unternommen werden. Hier kann übrigens [chon die Bflicht-
:HeilS-Berechtigung der Kinder u. f. w. viel Böjes verhüten.
Beim Steigen der Kultur, wo nicht bloß die Wijjen-
‚haft, Seelforge u. f. w., fondern auch der Landbau mit
jeiner höheren Intenfität immer größere Anfprüche machen,
Dird eS immer weniger möglich, in Einer erfon diefe ver-
\hiedenen Fächer gut zu treiben. (Arbeitstheilung!) DYhne-
Jin pflegt der jeweilige Pfründner weder die volle Dis-
vofttions-Freiheit, noch das volle Intereffe des Eigenthlimers
u befißen; die Unficherheit feiner Amtsdaner hindert {owohl
zute Berpachtungen, wie eigene weitausfehende Wirth{haftä=
»läne, fo daß Pfründengüter mit ihren Arbeit3- und Kapital=
verwendungen meijlt hinter der Zeit zurückbleiben. Sie
KRoldhHer, geiftl, Gedanken. 1°