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1854 erfchien der erfte Band jeine8 großen „Syftems
der Bolfkzwirthichaft“. Dies Werk wandte jih nicht bloß
an die Gelehrten. Schon auf dem Titel war e3 als ein
„Hand: und Lefebuch für Gejchäftsmänner und Stu
dierende“ bezeichnet. Die zahlreichen Auflagen, welche
diefer in das Franzöjiiche, Enalijihe, Nuffijhe, Ser-
oifdhe u. ]. mw. überfjebte Wand, fowie die weiteren Bände
erfuhren, hHemmten, Da Kofcher jede neue Auflage gewifjen-
Haft überarbeitete, den Fortgang des Werkes, von dem
Ser 2. Band (Ackerbau und verwandte Urproduktionen)
1859, ber 3. (Handel und SGewerbileiß) 1881, der
4. (Sinanzwijjenjhajt) 1886, der 5. (Armenpolitit) 1894,
nach dem Tode des Verfahjers, zUM eriten Male Heraus:
gegeben wurde. Wie gewaltig das Werk war, das Rofcher
übernahm und mit Gottes Silfe auch zu Ende führte, et-
Fenut man u. A. Daran, daß ein eingehendes Handbuch
über das Gejammtgebiet der NKolkawirthichaft bei der un-
gemeinen Verzweigung diefes Gegenftandes jebt nicht mehr
io leicht von einem Einzelnen übernommen werden wird,
Meift verbindet fich eine größere Anzahl von Gelehrten,
um die Arbeit unter fich zu theilen. „Nojdher ver] hmähte,“
wie Schäffle (Zukunft) jagt, „immer den AWleyzandrinismus
einer wijfenfchaftlichen AUrbeitstheilung, die die fozialwijjen-
jchaftliche Erfenninip wie eine Anfelfine in Schnitten zZer-
legt und die Das Verftändniz dafür verliert, daß die Bolkd-
gemeinfchaft in ihrer gefchichtlidhen Entfaltung wie in ihrem
Höher erwachfenen Bejtande ein ®anze3 it, Defjen vers
jchiedenartigite Qebenzäußerungen auf das Innigjie 3ZU-
Sammenbhänaen.“