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Schamyl. Wegen der vielen Beftechungen, die in feiner
rächften Umgebung vorgekommen waren, hatte diefer Sffentz
(ih gefhworen, daß er jeden neuen Hall deffelben Ver-
VrechenS mit Hundert Geißelhieben würde beitrafen laffen.
Bald darauf zeigt fich, daß die eigene Mutter des Häuptz
(ing8 das Verbot übertreten Hat. Da ichließt {ih Schamyl
zwei Tage Iang in feinem Zelte ein, ohne zu effen ober
zu frinfen, ganz im Gebet Serfunten. Um dritten Tage
cuft er das Volk zufjammen, und befiehlt Teichenblaß dem
Büttel, an feiner Mutter die Strafe zu vollziehen. €
zefchieht. Aber nach dem fünften Hiebe ruft Schamyl
Dalt, läßt die Mutter abführen, entblößt fjeinen eigenen
Mücken und gebeut dem Henker, die noch übrigen 95 Hiebe
iOm fJelbft aufzuzählen, mit einer furchtbaren Drohung,
FalS er nicht felt genug zufhlage. — Sch bin überzeugt,
dieje Urt der Strafmilderung hat gründlicher abgefchreckt,
al8 wenn da3 urfprüngliche Urtheil vollzogen wäre! Ganz
ähnlich foll jener italienijche Gefebgeber verfahren fein, der
Shebruch mit dem Ausjtedhen beider Augen bedroht hatte
und nun, al8 fein eigener Sohn {huldig wurde, diefem
3ivar nur ein Auge blenden ließ, fich felbjt aber das an-
dere. Man kann im Allgemeinen fagen: jede Begnadigung
jchadet der Heilighaltung des SejebeS, außer derjenigen,
der Begnabigende felbft den erlaffenen Theil der Strafe
übernimmt!