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müsse in Polozk handeln?!). Freilich fand sie in dem im Jahre darauf
abgeschlossenen Frieden von Kopussa keine Berücksichtigung; in-
des wurde bald danach den Russen doch der Seeweg gesperrt und
sie beantworteten diese Bestimmung damit, daß sie mit Salz be-
ladene Schlitten, die das Kontor zu Polozk nach Ssmolensk aus-
geschickt hatte, unterwegs aufgreifen ließen und jedem Russen bei
Strafe untersagten, deutsche Güter dorthin zu befördern?). Da-
gegen erbot sich Polozk, im Austausch gegen freien Wasserweg —
auch das Meer sei Wasser — den Verkehr der Deutschen nach Wi-
tebsk und Ssmolensk, ja bis nach Moskau, wieder zu eröffnen.
Es äußerte jedoch Bedenken, ob Riga es mit seinen Zusagen ernst
meine, und seine Bedenken erwiesen sich bald als nur zu sehr be-
gründet. Riga beharrte eben auf seinem früheren Standpunkt.
Schließlich wurde Polozk zum Endpunkt der deutschen Düna-Fahrt
bestimmt. Ob Rigas Erlaubnis einer freien Fahrt auf der Ostsee
wirklich praktische Bedeutung gehabt und ein stärkerer Handels-
verkehr der Russen über See zu dieser Zeit stattgefunden haben
würde, als es früher der Fall war, bleibt freilich dahingestellt. Jedoch
brachte sich Riga dadurch ganz gewiß bedeutenden Schaden bei.
Es ging jetzt der freien Fahrt über Polozk hinaus ins Innere Ruß-
lands verlustig und der Düna-Handel schrumpfte zum Handels-
verkehr zwischen Polozk und Riga zusammen.
Vielleicht haben Danziger und Königsberger Kaufleute hier
späterhin den Livländern eine gewisse Konkurrenz gemacht; da sie
einmal zu Anfang des 15. Jahrhunderts aus der litauischen Gefangen-
schaft den Rat von Riga um seine Fürsprache beim Ordensmeister an-
gehen, müssen sie doch wohl in Polozk oder jedenfalls in der Düna-
gegend der Freiheit beraubt worden sein?). Weit unliebsamer mußte
den Rigaern die Beteiligung des Deutschen Ordens, der ja überhaupt
eine weit verzweigte Handelstätigkeit entfaltete, am Handel mit
den russischen Städten sein. Namentlich war es der Komtur von
Dünaburg, der seine Spekulationen hierher richtete (einmal wird
ihm eine größere Quantität Salz von den Russen mit Beschlag
belegt) ‘), weniger der Komtur von Goldingen, der anläßlich einer
N Napiersky, Nr. CLIV:
? Hildebrand, S. 35f£.
3 Naptiersky, Nr. CC.
4) Ibid., Nr. CXCV.
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