)2
. Gesetz der multiplen Proportionen.
1. Kohlenoxyd. 2, Kohlendioxyd.
Kohlenstoff 42,86 Proz. Kohlenstoff 27,27 Proz.
Sauerstoff. 57,14 , Sauerstoff. 72,73"
100,00: 100,00
Berechnet man diese Prozentzahlen auf Verbindungs-
gewichte (das des Sauerstoffs ist 15,96, jenes des Kohlen-
stoffs 11,97), so ergibt sich für
1. Kohlenoxyd.
Kohlenstoff 11,97
Sauerstoff 15,96
2. Kohlendioxyd.
11,97
81.92
27,93 43,89.
Wie man aus diesen Zahlen sofort ersieht, ist im Koh-
lenoxyd ein Verbindungsgewicht Kohlenstoff mit einem Ver-
bindungsgewichte Sauerstoff, im Kohlendioxyd aber ein Ver-
bindungsgewicht Kohlenstoff mit zwei Verbindungsgewichten
Sauerstoff, also genau der doppelten Menge wie im ersteren
Falle, verbunden. Die Gewichtsmengen von Sauerstoff, welche
hier mit ein und derselben Menge von Kohlenstoff verbunden
sind. stehen unter sich im Verhältnisse von 1:2.
Man kennt ferner eine ganze Reihe von Verbindungen
des Elementes Stickstoff mit Sauerstoff. Dieselben haben
die Zusammensetzung:
IC
in.
9]
uO
ix
N
T. 2. 8. 4. 5.
Stickstoff 63,71 46,75 36,92 "80,50 25.909
Sauerstoff. 36,290 53,25 68,08 69,50 74,01
100.00 100,00 100.00 100,00 100,00.
Das Verbindungsgewicht des Stickstoffs ist 14,01. In
der ersten dieser Verbindungen ist das doppelte Verbindungs-
gewicht oder 28,02 Teile Stickstoff mit 15,96 Teilen öder
einem Verbindungsgewichte Sauerstoff vereinigt. Berechnet
man auch für die übrigen vier Verbindungen die mit je
28,02 Teilen Stickstoff verbundene Menge Sauerstoff, so er-
hält man folgende Zahlen: