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suchen, aus welchen ‚sich die genannten Tatsachen als notwendige Folge
ableiten lassen. ; ;
Gesetz der festen Gewichtsverhältnisse oder der konstanten Pro-
portionen. Genaue Untersuchungen der Verhältnisse, nach denen sich
die Stoffe chemisch umsetzen und verbinden, haben ergeben, daß, So-
weit unsere Erfahrungen reichen, folgende allgemeinen Sätze streng und
ohne jede Ausnahme gelten und daher ein fundamentales Gesetz der
Chemie ausdrücken:
Chemische Vorgänge vollziehen sich stels zwischen bestimmten Gewichts-
mengen von Subztanzen, und als Folge:
Eine jede bestimmte chemische Verbindung ent-
hält immer die gleichen Elemente in genau denselben
Gewichtsverhältnissen
Diese Sätze bezeichnet man als das Gesetz der bestimmten Gewichts-
verhältnisse oder der konstanten Proportionen. Sie sind einfach ein Aus-
druck dessen, was wir mit Recht als. eine Wahrheit ansehen, weil jede
Tatsache, die uns in Hinsicht auf chemische Verbindungen bekannt ist,
sich damit in Uebereinstimmung befindet.
Ein weiteres chemisches Grundgesetz läßt sich aus unserer Erfah-
rung ferner noch ableiten, das
Gesetz der Unzerstörbarkeit der Materie oder der Erhaltung des
Stoffes. Welche chemische Reaktionen wir auch ausführen mögen, stets
ergibt sich, daß die Gesamtmasse der beteiligten Stoffe nachher die gleiche
ist wie vorher. Wir dürfen daher sagen:
Wenn eine Veränderung in der Zusammensetzung von Stoffen vor sich
geht, so ist die Menge des Stoffes nach der Umsetzung doch die gleiche wie
vor derselben. |
Umwandlungen gehen immer vor sich, aber sie bewirken weder eine
Zunahme noch eine Abnahme in der Gesamtmasse des Stoffes. Dieses
Gesetz der Erhaltung des Stoffes kann hinsichtlich seiner Bedeutung
dem der Erhaltung der Energie (vgl. oben S. 3) an die Seite gestellt
werden.
Verbindungsgewichte der Elemente. Die Gewichtsverhältnisse, nach
denen sich die verschiedenen Stoffe chemisch verbinden, sind, wie oben
angeführt, für jeden einzelnen Fall ganz bestimmte. Hat man durch
möglichst genaue Messungen diese Verhältnisse für eine gegebene Reak-
tion festgestellt, so gelten diese für alle gleichartigen Vorgänge.
Wenn also gefunden wurde, daß der Chlorwasserstoff aus
Chlor 97.24 Proz.
und Wasserstoff 2.76 >»
verbunden zu Chlorwasserstoff 100.00 Proz.