so muß das Molekulargewicht eines Stoffes gleich der Summe der Gewichte
der in der Molekel enthaltenen Atome sein.
So ergibt sich, wenn die betr. Formeln die Zusammensetzung der Molekeln dar-
stellen, das Molekulargewicht des Wassers H,O zu 2 X 1.01 -} 16.00 = 18,02, das
des Chlornatriums NaCl zu 23.00 + 35.46 = 58.46, das der Schwefelsäure H.„SO,
zu 2 X’ 1.01} 32.07 - 4 X 16.00 — 98,09, das des Chlors Cl, zu 2 X 35.46 = 70.92,
das des Kaliums K zu 39.10. In letzterem Falle ist also nach unseren jetzigen An-
schauungen Atom und Molekel identisch, mithin auch das Molekulargewicht gleich
dem Atomgewicht, beim Chlor dagegen besteht die Molekel aus zwei Atomen.
Die wichtigsten Hilfsmittel für die Ableitung der Atomgewichte und
Molekulargewichte aus den Verbindungsgewichten werden wir später
(Kapitel X) kennen lernen.