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4. Die Laboratoriumsanalysen.
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4. Die Laboratoriumsanalysen.
A. Das Sammeln, Auswechseln und Aufbewahren
der Proben.
In Fabriken mit continuirlichem Betriebe hat’man sich für jedes im
Laboratorium unter analytischer Controle stehende Betriebsproduct drei
Flaschen zu halten, wovon eine für die Nachtschicht und zwei für die Tag-
schicht bestimmt sind.
Das Sammeln der Probem in der Fabrik erfolgt in der Regel durch
einen hierfür besonders angestellten Arbeiter, welcher selbstverständlich
ausserdem noch andere Funetionen zu verrichten hat. Dieser Arbeiter
holt Morgens nach 6 Uhr in den Fabrikräumen die an den verschiedenen
Plätzen zerstreuten Nachtprobeflaschen, resp. er hat auch dieselben zu
füllen, wenn dies nicht schon geschehen ist. Sämmtliche Flaschen werden
in den hölzernen „Probekasten“ gestellt, welcher eine grosse Anzahl einzelner
Fächer enthält. In diesem Probekasten trägt der Arbeiter die Nachtproben
in das Laboratorium der Laboratoriumstitrirjungen. Nehmen wir an, es
sei am 6. December Morgens 7 Uhr. Die Laboratoriumsjungen beginnen
nun die soeben gebrachten Nachtproben vom 5. auf den 6. December,
sowie die am 5. December Abends vor 6 Uhr gebrachten Tagproben des
5. December zu untersuchen. Abends holt er wieder die Morgens ge-
brachten Nachtproben und die vor 24 Stunden gebrachten Tagproben, wäh-
rend er gleichzeitig die Tagproben vom 6. December bringt.
Diese Proben werden zweckmässig auf einem mehrere Fächer ent-
haltenden Flaschengestell aufbewahrt. Es werden also über Nacht nur
die Abends gebrachten Tagproben, des folgenden Tages dagegen ausser-
dem noch die Morgens gebrachten Nachtproben auf dem Flaschengestelle
stehen.
Diese Schichtproben sind demnach KEintagsfliegen. Ihre Existenz
hört nach 12, resp. nach 24 Stunden auf. Anders dagegen verhält es
sich mit den Proben, welche die Untersuchung der Rohmaterialien und
der Endproducte betreffen. Dieselben werden meist mit Sorgfalt einen
oder einige Monate wohlversiegelt aufbewahrt, damit die Fabrik auf
Grund dieser Proben ihre Rechte als Käufer oder Verkäufer geltend
machen kann. Tag der Probenahme, Name des Verkäufers resp. Käufers,
gefundener Procentgehalt des oder der maassgebenden Bestandtheile, Gewicht
und Art der Verpackung (Säcke, Fässer) und Nummer werden auf den
Etiketten, sowie in ein besonderes Büchelchen (siehe später bei „Ein-
tragen. der Analysenresultate“) aufgeschrieben.
Sehr oft existiren genau detaillirte Abmachungen über die Entnahme
and Aufbewahrung der Proben zwischen Käufer und Verkäufer. Dies