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Eisen,
z. B. der Phosphorsäure. Sollte aber eine vollständige Analyse erforder-
lich sein (wie bei dem erstmaligen Bezug fremder Erze u. s. w.), so be-
achte man folgende allgemeine Winke.,
1. Bestimmung des Wassers. Enthält das Erz das Eisen nur in
Form von KEisenoxyd und keine Erdcarbonate, so bestimmt man das
Wasser (incl. organischer Substanz) durch den Glühverlust, welche 1 g der
feingepulverten Probe bei allmählich gesteigertem Glühen im Porzellan-
tiegel erleidet. Sind Erdcarbonate oder Oxydulverbindungen des Eisens
vorhanden, so muss man das Wasser durch Gewichtszunahme eines Chlor-
zalciumapparates bestimmen. Man bringt 1 g feingepulvertes Erz in eine
Kugelröhre. und leitet (aus einem Gasometer oder mittelst eines Aspirators)
vorher vollständig getrocknete Luft langsam durch die erhitzte Kugel,
Oder man füllt eine schwer schmelzbare Röhre von etwa 30 cm Länge
und 12 mm Weite zu !/, mit vorher schwach geglühtem kohlensauren Blei,
oringt dann eine Mischung von 1 g feingepulpertem Erz und Bleicarbonat
und vornen reines Carbonat hinein. Im Uebrigen verfährt man ganz wie
dei einer Elementaranalyse. Die Gewichtszunahme des Chlorcalciumrohres
drückt indessen in diesem Falle selbstverständlich Wasser + oxydirter
Wasserstoff der organischen Substanz aus. ;
Durch einfaches Glühen bestimmt man namentlich im Brauneisenstein
(falls er nicht wägbare Mengen von Erdcarbonaten enthält) und Thon-
eisenstein das Wasser. Der Rotheisenstein enthält stets bestimmbare
Mengen von kohlensaurem Kalk und Magnesia, hier muss also das Wasser
durch Absorption ermittelt werden. Beim Raseneisenstein, welcher stets
organische Substanz enthält, ist eine genaue Wasserbestimmung überhaupt
nicht möglich.
2. Organische Substanz. Dieselbe wird entweder gleichzeitig mit
dem Wasser durch den Gewichtsverlust beim Glühen ermittelt oder, falls
Erdcarbonate vorhanden sind, nach Zusammenzählung aller übrigen Be-
standtheile aus der Differenz von 100 berechnet. Da die Bestimmung un-
bedeutender Mengen organischer Substanzen in Eisenerzen keinen Werth
hat, kann man dieselbe füglich auch ganz vernachlässigen. Will man bei
Gegenwart von Erdcarbonaten oder Eisenoxydulverbindungeu (in welchen
Fällen also die Ermittlung von Wasser + organ. Substanz durch Glühver-
lust nicht zulässig ist) die organische Substanz. dennoch bestimmen, . so
bleibt nur die Elementaranalyse übrig. Von der gefundenen Menge Kohlen-
säure und Wasser muss man selbstverständlich die im KErze schon vor-
handene Kohlensäure und Wasser abziehen. Man erhält alsdann aus der
Differenz die vorhandene Menge Kohlenstoff und Wasserstoff der organischen
Substanz und hieraus einen Anhaltspunkt zur Schätzung der vorhandenen
Menge letzterer. Doch wird in der Praxis diese Bestimmung nur höchst
selten ausgeführt werden.