Full text: Die Selbstkostenberechnung für Hüttenwerke, insbesondere für Eisen- und Stahlwerke

unregelmässig zu arbeiten genötigt werden. Die Dauer der 
Arbeitszeit wird von dem Torwärter und dem Abteilungs- 
Obermeister unabhängig voneinander angeschrieben; beide 
schicken täglich ihre Schichtenbücher in die Rechnerei, 
wo sie genau verglichen werden. Nur durch diese sofortige 
Prüfung ist die Aufklärung von Fehlern und die Feststellung 
der Arbeitszeit möglich. Für gearbeitete Ueberstunden 
geben die Obermeister Bescheinigungen; diese verhindern, 
dass sich die Arbeiter nicht unnötig im Werk aufhalten um 
ihre Arbeitszeit zu verlängern. Zur Beaufsichtigung der 
Arbeiter hat man am Tor Einrichtungen sehr verschiedener 
Art, von denen jede ihre Vorzüge und Nachteile besitzt. 
In dem hier besprochenen Werke hängt jeder Arbeiter beim 
Verlassen desselben. eine Nummermarke an eine Tafel, nimmt 
sie beim Eintritt wieder ab und hängt sie in seiner Abteilung 
in einen Kasten, welcher kurz nach Beginn der Schicht 
geschlossen und erst am Ende wieder geöffnet wird. Der 
Torwärter vermag aus den zuviel und der Obermeister aus den 
zu wenig vorhandenen Marken sofort die Arbeiter zu erkennen, 
welche nicht angetreten sind. Für Kranke und entschuldigte 
Arbeiter werden besondere Marken aufgehangen. Für den 
Betriebsleiter hat diese Einrichtung die Annehmlichkeit, dass 
er schon am Tor mit Leichtigkeit einen Ueberblick über die 
Besetzung der Schicht gewinnen kann. 
Von den Gehältern werden von dem Beamten der 
Rechnerei nur die der Werkführer und Hüttenschreiber 
berücksichtigt. Die der andern Beamten werden von der 
Werksleitung allgemein berechnet. Ich werde sie im Folgenden 
unter A, B und C verteilen. Von grosser Wichtigkeit sind die 
Berechnungen der Durchschnittsverdienste der verschiedenen 
Arbeitergruppen; sie werden viertel- und alljährlich aus- 
geführt. Für alle Lohnänderungen ist die Genehmigung der 
technischen Betriebsleitung erforderlich, wodurch die Gleich- 
heit der Lohnbewegung in den verschiedenen Abteilungen 
angestrebt wird. 
6. Die Gehälter. Zu den T. B. S. K. gehören die 
Gehälter der Betriebsleiter, der Zeichner und ein Anteil an 
den Gehältern der kaufmännischen Beamten. Um darüber 
eine genaue Uebersicht zu erhalten, ist es zweckmässig, schon 
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