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Man war nicht einmal verständig genug, um ernst aufklärerische
Gedanken zu verfolgen. Indifferentismus und Spottlust, ein lü—
sterner Aberglaube und ein behaglicher Unglaube flossen zusam—
men. — Ein Autor, welcher als Zeuge berichtet, erklärt an die—
ser Stelle, das Schlimmste nicht sagen zu können 19); wohl aber
an jener andern 20), wo er den Höhepunkt der römischen Porno—
tratie schildert.
In der That, hier waren die allgemeinen Mißzustände in Ita—
talien zu einer Ungeheuerlichkeit gesteigert, welche nicht überboten
werden zu können schien. Der Pontificat Johann's XII. krönte die
Reihe der Greuel, welche St. Peter's Stuhl erlebt hatte, als das
grausige Bachanale, welches der Satanismus als Parodie auf
den katholischen Glauben feierte. In diesem wirkten die Motive
seiner Autorität, und doch hatte derselbe seit länger als einem
halben Jahrhundert Alles gethan, jene zu zerrütten. Das Insti—
cut, in welchem nach katholischer Vorstellung die Gewalt der Kirche
gipfeln soll, um die Könige dieser sündigen Welt durch die geist—
liche Zucht zu zähmen, war selbst der Sitz des Regiments der
Sünde geworden. Der Pontifex, welcher seit dem Jahre 955 den
Stab des Apostelfürsten in seinen Händen trug, war nach dem
Urtheile der Zeitgenossen ein Heide?!). Den Verkündiger des
alleinseligmachenden Dogma kannte Jedermann als den prakti—
schen Atheisten, welcher in den Excessen unnatürlicher Wollust die
Seligkeit fand. Ein wildes Waidmannsleben entzückte den Ober—
hirten der Christenheit. Die Succession der Päpste, welche seit
funfzig Jahren eine nahezu fortgehende Kette von Verbrechern
gezeigt, hatte in Alberich's II. Sohn ein Glied sich eingefügt,
welches wie ein Miniaturbild die Züge der Gesammtheit versicht—
harte. Alles schien zusammenzutreffen, um den Glauben der ka⸗
tholischen Christen vor allem in Mittelitalien zu zerstören, — das
Verhältniß zu dem apostolischen Stuhle aufzulösen. Dennoch ist
es historisch gewiß, daß es dazu nicht?) gekommen sei. Diese
Hochpriester übten die geistliche Regierungsgewalt nach wie vor
Zweites Buch: IV.