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Die Begründung der Glaubensgewißheit. 701
Gewißheit ruht. Alle Erkenntnis macht frei, frei von hergebrachten Vor—
urteilen, indem sie lehrt, mit eignen Augen zu sehen, frei auch von dem
eignen Belieben, indem sie sich bindet an das Gesetz des Gegenstandes
ihrer Erkenntnis. Auch auf dem religiösen Boden finden wir ein kräftiges
und selbständiges Denken, ein lebendiges Streben nach tieferer Gotteser—
lenntnis, das je nach Anlage und Erfahrung heranreift; ebenso finden
wir das religiöse Erkennen an das Gesetz ihres Gegenstandes, der gött⸗
lichen Wahrheit gebunden. Der Zwang des Sinnenfälligen fehlt hier
freilich völlig, und insofern kann man von Freiheit der religiösen Er—
kenntnis in besonderem Maße sprechen; aber von bloßem Belieben kann
keine Rede sein, vielmehr handelt es sich hier, wie bei aller echten Er—
kenntnis um unabänderliche Tatsachen, um Wirklichkeiten, deren SZwang
wir erliegen, etwas das mit oder wider unsern Willen uns überwältigt
und uns gewiß macht, daß wir nicht eignen Phantasien oder Gelüsten
unseres Willens folgen, sondern eben die Wahrheit erkennen. Man muß
wohl beachten, daß es nicht Gottes Gnadenerweisungen und seine lok
lenden Verheißungen sind, aus denen die Seele seiner Realität und
ewigen Kraft vorzüglich inne und bewußt wird, sondern weit mehr seine
erschütternden Heimsuchungen und die Donner der Gerichte; auch die
Wunder der Schöpfung waren den Alten ein lebendiges Zeugnis seiner
allgegenwärtigen Kraft. Es drängt sich in Gottes Offenbarungen eine
Wirklichkeit auf, die umfassender ist und größer, als wir zu begreifen
dermögen, nur daß dieser Zwang sich nicht auf unsere Sinne, sondern
auf den innern Menschen richtet.
dutoritativ wird die Gottesoffenbarungstetssein
müssen; das liegt in ihrem Wesen; wo Gott spricht, muß die Welt
schweigen; eben darin ist aber auch ihre Begründung, als Wirklichkeit
zu gelten, verankert. Es ist geradezu der Lebensnerv aller lebendigen
Frömmigkeit, daß sie nicht vom Bewußtsein menschlicher Willkür, son—
dern vom Bewußtsein schlechthiniger Abhängigkeit und unbedingten Ge—
horsams gegen Gott getragen ist; darum ist Gehorsam des Glaubens
das lösende Wortis), wenn wir nach dem Grunde der religiösen Gewiß—
heit fragen; nicht etwa Unterwerfung des Intellekts unter Glaubenssätze,
die wir nicht zu durchdringen vermögen, sondern freudiger Gehorsam
gegen die erkannte Wahrheit, der wir unbedingte hingabe schuldig sind.
Auf diesem freien Gehorsam, der in alle Freiheit leitet, beruht alle Zu—
versicht und Gewißheit, die ein Christ besitzt. Gerade im Gehorsam voll—
endet sich die Erkenntnis zur Gewißheit, hier hat sie ihren festen Halt,
——— Dazu vgl. die Ausführungen von J. Kaftan, am schärfsten formuliert im
„Brauchen wir ein neues Dogma?“ 90 s. 6- 13.