Als Streckgrenze (manchmal Fließgrenze) bezeichnet
man die Spannung, bei der trotz zunehmender Form-
änderung der Probe die Kraftanzeige der Prülfma-
schine sich nicht ändert oder sogar abnimmt. Da die-
ser Punkt bei vielen Stoffen, namentlich den Leicht-
metallen, nicht scharf festzulegen ist, gilt als Streck-
grenze jene Spannung, bei der die bleibende Dehnung
0,2% der Meßlänge beträgt.
Bei durch Druck, Biegen, Verdrehen auftretenden Be-
anspruchungen haben sich ähnliche Begriffe herausge-
bildet, wie dies für Zugbeanspruchungen eben ausein-
andergesetzt wurde.
c) Gestalitsfestigkeit. Eingehende Untersuchungen
haben den Einfluß der Form und Gestalt eines Kör-
pers auf seine Festigkeit dargetan. Man hat erkannt,
wie wichtig es ist, daß der Kraftfluß in einem Kon-
struktionsteil gleichmäßig verläuft, sich nicht staut
und so zu Spannungsspitzen führt. Namentlich geben
scharfe unvermittelte Querschnittsübergänge dazu An-
laß. Ebenso wirken auch geringe Oberflächenfehler
oder Kerben auf die Entstehung solcher Spannungs-
spitzen hin. Eine interessante Anwendung findet die
Forderung eines gleichmäßigen Kraftilusses bei den
sogenannten Entlastungskerben. An Teilen, bei denen
sich scharfe Absetzungen oder Kerben nicht vermei-
den lassen, werden im geeigneten Abstand weitere
Kerben angebracht, die den Kraftfluß von den gefähr-
denden Stellen abdrängen und so die Spannungsspitze
erniedrigen. Die Gestaltsfestigkeit hat namentlich bei
schwingenden oder stoßartigen Dauerbeanspruchun-
gen größte Bedeutung.
d) Die Dauerfestigkeit: Sehr oft werden die techni-
schen Gebilde nicht von einer gleichmäßig wirkenden
Druck- oder Zuglast beansprucht. Viel öfters kommt
es vor, daß die Last schlag- oder stoßartig aufgebracht
wird, mehr oder weniger langsam anschwillt und
abfällt oder gar zwischen Zug- und Druckbeanspru-
chung hin- und herschwingt.
Bei der Vielgestalt dieser Beanspruchungsmöglichkei-
ten und der wechselnden Empfindlichkeit der einzel-
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