Verfassung und Verwaltung
Die innere Entwicklung des Vereines deutscher
Ingenieure.
Die folgende zeitlich geordnete Übersicht veranschaulicht die innere Ent-
wicklung des Vereins.
1857. Die erste Satzung (Statut) des Vereins enthält als Zweck:
„Der Verein bezweckt ein inniges Zusammenwirken der geistigen
Kräfte deutscher Technik zur gegenseitigen Anregung und Fortbildung
im Interesse der gesamten Industrie Deutschlands.“
Die Vereinshoheit ruht im wesentlichen bei der Hauptversammlung.
Jedes Mitglied, das an der Hauptversammlung nicht persönlich teil-
nimmt, kann seine Stimme einem andern ordentlichen Mitglied über-
tragen (Stimmvertretung).
Die Vertretung und Verwaltung des Vereines übt ein Vorstand aus,
bestehend aus einem Vorsitzenden, einem Direktor und fünf Mitgliedern.
Der Direktor übernimmt die Redaktion der Zeitschrift, die Aufbewahrung
des Arphivs, die Verwaltung der Kasse und alle Geschäfte, die ihm vom
Vereinsvorsitzenden übertragen werden.
1861. Neben den örtlich begrenzten Bezirksvereinen wird die Bildung von
technischen Zweigvereinen, deren Tätigkeit besonderen Zweigen der
Technik gewidmet ist, genehmigt.
1862. Die Stimmvertretung wird derart geregelt, daß ein Mitglied nicht mehr
als 10 Stimmen abgeben darf.
In den folgenden Jahren treten Anträge auf, die Stimmvertretung
wegfallen zu lassen. Diese Anträge werden jedoch nicht genehmigt,
1879. Bei den Verhandlungen taucht zum ersten Male der Gedanke auf, anstatt
der bisher gelegentlich und nach Bedarf einberufenen Delegiertenver-
sammlungen, in denen der Vorstand mit den Delegierten der Bezirks-
vereine zusammentrat, ein festes dauerndes Organ zu schaffen, den Vor-
standsrat. Die Beratung darüber wurde den Bezirksvereinen überwiesen.
1881. Grundlegende Änderung der Vereinsverfassung.:
Der Vorstand setzt sich nunmehr aus dem „engeren Vorstand‘ und
dem ..Gesamtvorstand‘ zusammen. In den Vorstandsrat entsendet jeder
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