Bezirksverein einen Abgeordneten. Die Mitgliederzahl des engeren Vor.
standes wird auf drei festgesetzt. Der Verein erhält einen besoldeten
„Generalsekretär‘‘ mit dem Sitz in Berlin.
1885. Ein Antrag, die Stimmvertretung fallen zu lassen, wurde nach Beratung
durch die Bezirksvereine abgelehnt.
1890. Nach jahrelanger Beratung in den Bezirksvereinen wird das neue Grund-
gesetz des Vereins angenommen.
Wesentliche Änderungen: Der Verein erhält Korporationsrechte (1891),
Das Statut wird durch eine Geschäftsordnung ergänzt. Für je 250 Mit-
glieder wählt jeder Bezirksverein einen Abgeordneten; die Stimme haftet
an der Person des Abgeordneten.
Der Generalsekretär des Vereins erhält die Bezeichnung „Direktor“,
der bisherige Direktor die Bezeichnung „Kurator“. Der bisherige engere
Vorstand erhält kurzweg die Bezeichnung ‚Vorstand‘, der bisherige
Gesamtvorstand die Bezeichnung „Vorstandsrat‘. Zu den nach der er-
wähnten Regel entsandten Abgeordneten der Bezirksvereine treten die
Mitglieder des Vorstandes als Angehörige des Vorstandsrates,
Der Mitgliedbeitrag, der seit 1865 5 Taler und später 15 M betrug,
wird auf 20 M erhöht, Die Bezirksvereine müssen besondere Beiträge
von ihren Mitgliedern zur Deckung ihrer Unkosten erheben. Der bereits
früher vielfach. gewünschte Zwang, daß jedes Mitglied einem Bezirks-
verein beitreten müsse, wird abgelehnt.
1904. Die Zahl von fünf Vorstandsmitgliedern, die nach dem Statut von 18%
festgesetzt war, wird auf sieben erhöht.
1910. Annahme einer neuen „Satzung“, die mit dem 1. Januar 1911 in Kraft
tritt. Als Zweck des Vereins wird in Anlehnung an den bereits 1857 auf-
gestellten Wortlaut bezeichnet:
„Der Verein bezweckt ein inniges Zusammenwirken der geistigen
Kräfte deutscher Technik zum Wohle der gesamten vaterländischen
Industrie.‘
Wesentliche Merkmale: Das Schwergewicht der Beschlußfassung
über wichtige Vereinsangelegenheiten wird in den Vorstandsrat verlegt.
Die Hauptversammlung kann Vorlagen des Vorstandsrates nur annehmen
oder zur erneuten Beratung an diesen zurückverweisen.
An Stelle eines Direktors können mehrere treten.
Die Mitglieder, die neu aufgenommen werden, müssen einem Bezirks-
verein angehören.
1912. Aufstellung von Leitsätzen für die Prüfung der Aufnahmegesuche.
1920. Die Zahl der Mitglieder des Vorstandes wird von sieben auf neun bis
zwölf erhöht.
1924. Es wird ermöglicht, den Vorsitzenden aus der Zahl der Vorstandsrats-
mitglieder zu wählen.
Es wird wieder ein fester Mitgliedbeitrag in Goldwährung geschaffen.
nachdem bereits Ende 1923 der Dollarstand als Grundlage des Mitglied-
beitrages genommen worden war.
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