Full text: Verein Deutscher Ingenieure 1856 - 1926

1863. 
1868. 
1879. 
1877. 
1878 
1881. 
1883 
1985 
1990. 
1904/08. 
1913/14. 
1914/18. 
1920/22. 
1923/24 
1924/95. 
L926. 
Die Patentkommission legt in 14 Aussprüchen die Grundsätze eines 
deutschen Patentgesetzes vor, die der Vorstand in einer Denkschrift 
dem deutschen Bundestag unterbreitet. 
Berufung eines Ausschusses, dem 1500 Mark zur Verfügung ge- 
stellt wurden. 
Dr. W. Siemens tritt in den Ausschuß ein, der nunmehr den Entwurf 
eines Patentgesetzes dem Bundesrat unterbreitet. 
Am 1. Juli tritt das deutsche Patentgesetz in Kraft. 
Die Bezirksvereine erhalten fortlaufend kostenlos je ein Exemplar 
der Patentschriften vom Patentamt. 
Ein Ausschuß für die Änderung des Patentgesetzes wird eingesetzt, 
In einer besonderen Kommission zur Prüfung der Industrieschutz- 
gesetze wird der Patent-, Muster- und Markenschutz bearbeitet, 
Anträge zur Abänderung des Patentgesetzes werden dem Reichs- 
kanzler überreicht. 
Die Arbeiten zur Reform des Patentgesetzes gehen sehr langsam 
von statten. Der Verein deutscher Ingenieure muß sich des öfteren 
eingehend äußern und drängen, bis am 7. April 1891 das neue Patent- 
gesetz veröffentlicht wird. Seit 1899 befaßt sich der Vorstand und der 
Patentausschuß mit dem Gesetz über die Patentanwälte. ) 
Das Patentgesetz wird hinsichtlich des Erteilungsverfahrens, der 
Haftung des Fiskus, der Nichtigkeitsklage wegen Entnahme, des 
Ausführungszwanges und der Patentgebühren sowie der Gerichts- 
barkeit durchberaten. 
Beratung der vom Reichsamt des Innern ausgearbeiteten Entwürfe 
zu dem neuen Gesetz für den Schutz des gewerblichen Eigentums. 
Der Verein beschäftigt sich mit dem gewerblichen Rechtsschutz 
im Kriege: Verlängerung der Präklusivfrist und der Schutzfrist für 
Patente und Gebrauchsmuster, Entlastung des Patentamtes. 
Aus dem Patentausschuß wird ein engerer Ausschuß von fünf Mit- 
zliedern gewählt. Dieser behandelt die Gebührenfrage, die Frage 
der Zuvielpatentierung, die papierne Technik, die widerrechtliche 
Entnahme und die Frage der Höchstdauer der Patente. 
In der Frage der technischen Gerichtsbarkeit macht der Verein 
einen Vermittlungsvorschlag dahingehend, daß solche Techniker als 
Richter Verwendung finden sollen, die sich bereits mit Recht- 
sprechung befaßt haben. 
Wiederaufnahme der Bestrebungen zur Hebung des Patentamtes, 
Anträge des Vereines: Überweisung des AEinspruchverfahrens 
an ein Kollegium, in welchem der Prüfer Sitz und Stimme hat; Er- 
richtung eines großen Senates; Vereinfachung des Beschwerdever- 
fahrens; Vereinfachung im Zustellungs- und Ermittlungsverfahren; 
Neufassung des Patentanwaltgesetzes. 
Diese Anträge werden z. T. in dem Gesetz vom 1. April 1926 berück- 
sichtigt. Die Herabsetzung der Gebühren wird entsprechend dem 
Antrage des Vereines gesetzlich geregelt.
	        
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