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Fünfter Abschnitt. — Angewandte Festigkeitslehre.
1) Die erste Gruppe umfafst alle diejenigen Theile, deren Span-
nungszahlen allein von der mobilen Last abhängen; für sie erhält
man die neuen Spannungszahlen, indem man die früher gefundenen
mit der Verhältnifszahl Zı multiplicirt.
q
2) Die zweite Gruppe umfafst alle diejenigen Theile, deren Span-
aungszahlen ausschliefslich durch die Gröfse der Totalbelastung (P—+g)
bedingt werden. Für sie erhält man die neuen Spannungszahlen, wenn
man die alten mit der Verhältnifszahl Ann multiplicirt.
D-—g
3) Zur dritten Gruppe gehören alle die Theile, bei welchen jede
von den beiden Belastungen in besondrer Weise ihren Einflufs gel].
;end macht. |
Für einen solchen Theil erhält man die neue Spannungszahl, in-
diem man die von der permanenten Last hervorgebrachte Spannung
Dı den Rest mit Zı multiplicirt und beide Zahlen‘ addirt.
D q
Bei den parabolischen Trägern gehören die Diagonalen der ersten,
die horizontalen Gurtungen und die Bogenstücke der zweiten, die
Verticalständer der dritten Gruppe an.
Bei Fachwerkbrücken mit parallelen Rahmen ist die erste der drei
Klassen gar nicht vertreten, der zweiten gehören sämmtliche horizon-
talen Stangen, der dritten die Diagonalen und Verticalständer an.
Bei Bogenbrücken und Hängebrücken gehören zu der ersten Klasse
die Diagonalen und die horizontalen Stangen, die zweite ist gar nicht
vertreten; zu der dritten Klasse gehören die Bogenstücke und Ver-
tHecalständer.
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(*
IV. Hängebrücken.
A. Man berechnet die Dimensionen der tragenden Theile von
Hängebrücken unter der Voraussetzung, dafs die zufällige Maximal-
Belastung *) jedes Quadr.-Fufses der Brückenbahn 80 Pfd. (jedes Quadr.-
Meter 400 Kilogr.) betrage und dabei eine Spannung zulässig sei von:
k= 22000 Pfd. pro Quadr.-Zoll (1600 Kilogr. pro Quadr.-Centim.)
des Kettenquerschnitts,
(2000 Kilogr. pro Quadr.-Centim.)
des Bandeisenquerschnitts,
(2400 Kilogr. pro Quadr.-Centim.)
des Drahtseilquerschnitts,
» (300 Kilogr. pro Quadr.-Centim.)
der Hängestangen bei Brücken f. Fuhrwerk,
» (400 Kilogr. pro Quadr.-Centim.)
der Hängestangen bei Brücken f. Fulsgänger.
*) Eigengewicht siehe S. 293,