IV. Räder.
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immt ‚gern eine abgerundete Zahl für die Theilung. an. Sie wird
‚chstens 4” grofs gemacht; für gute Ausführungen ist 8” bis 33"
nicht zu überschreiten. Ergiebt die Rechnung eine gröfsere Theilung,
jo vergröfsert man die Breite der Zähne (6) oder den Theilrifshalb-
nesser 7. DBezeichnet d den Wellendurchmesser, so mache man
nindestens 5 == (13 bis 8) d.
Ist die Zahnstärke gegeben, welche ein Rad bekommen soll, so
hat man zur Bestimmung des Theilrifshalbmessers,
wenn Welle und Zähne aus demselben Material sind:
3
r == 0,723 L ;
s
und wenn die Welle von Schmiedeeisen , die Zähne von
Gufseisen sind:
1er
On
„3,
|
a3
r= 2,07 ze)
robei vorausgesetzt ist, dafs die Welle nur auf Torsion beansprucht
«t und die bezügliche Kraft durch das Rad auf die Welle über-
‘ragen wird.
Es ist nicht rathsam, Räder auszuführen, welche weniger als
8 bis 11 Zähne haben. Soweit es andere Rücksichten zulassen,
sehme man das Umsetzungsverhältnifs
x. für Räder, welche grofse Drucke bei geringen Geschwin-
digkeiten zu übertragen haben:
® = } bis 4,
8. bei geringen Drucken mit gröfserer Geschwindigkeit:
r
z” + bis +,
y- bei Winden und dgl. nimmt man Oft zur Vermeidung
bo
vieler Räder: E98 5.
6. Die Stärke des Radkranzes
‚adial gemessen sei, wenn Kranz und
Zähne aus demselben Material bestehen,
=s, oder == ?s, mit Hinzufügung von
Verstärkungsrippen, an welche sich die
Arme anschliefsen.
Bei Verzahnung von Holzkämmen
srhalten der gufseiserne Radkranz und
die Zähne passend die beistehenden
Dimensionen. (Fig. 268.)
ec. Konische Räder.
Sollen zwei Kegelräder richtig mit einander arbeiten, so müssen,
abgesehen von der Verzahnung, sowohl die Axen der Grundkegel
ich in einem Punkte schneiden, als auch die Erzeugungslinien der-
selben einander gleich sein.