Achter Abschnitt.
fi. Construetion der Schiffe,
A. Bestimmung des Deplacements.
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Unter Deplacement versteht man den Cubikinhalt des von dem
‚ingetauchten Theile des Schiffskörpers verdrängten Wassers; das
Gewicht desselben ist stets gleich dem Gesammtgewicht des Schiffes
ınd ist zusammengesetzt aus:
Gewicht des leeren Schiffskörpers,
Gewicht der Bemastung, Segel, Tauwerk, Anker, Ketten etc.,
Gewicht der Besatzung nebst Effeeten, Proviant (Wasser und
Brennmaterial für die Küche), .
Gewicht der Frachtgüter oder der Ladung.
Bei Dampfschiffen kommt noch hinzu:
5. Gewicht der Dampfmaschine nebst Kessel, Wasser in den
Kesseln, Treibapparat und Reservetheile,
6. Gewicht der Kohlen zum Heizen der Maschine.
Bei Passagier- und Auswandererschiffen kommt endlich hinzu:
7. Gewicht der Passagiere, deren Effecten und Proviant,
Bei Handels- Segelschiffen fafst man die sub 1, 2 und 83 auf-
geführten Gewichte zusammen und nennt ihre Summe das Eigengewicht
jes Schiffes; das sub 4 genannte heifst dann die Tragfähigkeit»
Bei Kriegsschiffen versteht man unter Eigengewicht nur das Ge-
wicht des leeren Schiffskörpers nebst dessen innerer Einrichtung,
mter Tragfähigkeit dagegen alle übrigen Gewichte zusammengenommen,
Eigengewicht und Tragfähigkeit machen . demnach zusammen das
Deplacement aus.
Da die Tragfähigkeit zur Construction eines Schiffes gewöhnlich
zegeben ist, so hat man zur Bestimmung des Deplacements nur noch
aöthig das Eigengewicht festzustellen , und nimmt man dazu Krfah-
mungscoefficienten zu Hülfe,
Eigengewicht der Schiffe,
a, Segelschiffe,
Für Segelschiffe beträgt bei einem mittleren Tiefgang von 3 der
Höhe zwischen Unterkante Schandeck und der fingirten Innenkante
der Kielsponung (Constructionstiefe — Constructions - Wasserlinie },
wenn D das Deplacement auf Aufsenkante Planken bezeichnet,