Full text: Des Ingenieurs Taschenbuch

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Achter Abschnitt. — Schiffbau. 
11. Das Kielschwein ist mit allen Bodenwrangen zu verbolzen, 
und zwar können zur Hälfte Hackbolzen genommen werden, während 
die andere Hälfte der Bolzen unter dem Kiel oder dem Kielschwein 
geklinkt sein mufs. 
Die Spanten erhalten beim Zusammenlegen 4 eiserne Bolzen in 
jedem Auflanger und 5 Bolzen in den Bodenwrangen. 
Die Bugbänder erhalten in jedem Spant einen Bolzen. Der Bolzen 
in der Bucht .ist auf der Aufsenkante des Scheggs zu klinken. 
Die Balkwäger werden mit jedem Spant verbolzt. Der Wassergang 
erhält einen Bolzen auf jedem Balken und in dem Zwischenraum zwi- 
schen je zwei Balken ein bis zwei horizontale Bolzen, welche auf der 
Planke neben dem Wassergang verklinkt sind. Die letztere wird mit 
jedem zweiten Balken verbolzt. 
Die Planken der Aufsenhaut, welche unter der Wasserlinie liegen, 
erhalten einen Bolzen an jedem Ende und innerhalb derselben zweck- 
mäfsig vertheilt noch 2 bis 4 Bolzen. Aufserdem werden an jedem 
Ende 2 Spieker geschlagen. Auf jedem Spant, welches noch keinen 
Bolzen hat, müssen 2 Spieker und 2 Holznägel geschlagen werden. 
Planken, welche breiter sind als 26 Ctm. (10”), erhalten eine 
gröfsere Zahl Bolzen und Spieker. Die Berghölzer erhalten einen 
Bolzen in jedem Spant, und bei Schiffen unter 200 Tonnen einen 
Bolzen in jedem zweiten Spant. ‚Sind die Berghölzer gut mit Holz- 
nägeln befestigt, so bedarf es nur eines Bolzens in jedem dritten Spant. 
Kimmplanken und Kimmwäger müssen mindestens auf jedem dritten 
Spant. einen Bolzen erhalten, Die Kielgänge dürfen nicht mit Holz- 
nägeln befestigt werden. Sie werden mit jedem Spant verbolzt und 
aufserdem durch horizontale Bolzen mit dem Kiel, welche letztere in 
Entfernungen von 1 Met. (3’) wenigstens auf 3 der Länge des Kieles 
geschlagen werden müssen, 
Von den Bolzen, mit denen der verticale Arm der Deckskniee 
befestigt ist, mufs mindestens die Hälfte auf der Aufsenhaut geklinkt 
werden. 
5. Für eiserne Schiffe, *) 
1. Bei Schraubenschiffen müssen Hintersteven, Ruderpfosten und 
das. dazwischen liegende Stück des Kieles, welche zu einem recht- 
eckigen Rahmen zusammengeschweifst werden, die doppelte Stärke 
des Kieles haben. Der Hintersteven geht nach innen zu allmälig ip 
die Stärke des Kieles über. 
27 Spanten. Alle Schiffe müssen bis zum Kimmkielschweine dop- 
pelte Spanten haben. Schiffe von 8,9 bis 5 Met. (12’ 6” bis 16’) 
Tiefe haben bis zum Zwischendeck abwechselnd einfache und zusam- 
mengesetzte (mit umgekehrten Winkeleisen) Spanten; Schiffe von 5 bis 
7 Met. (16’ bis 22’ 3”) Tiefe abwechselnd einfache und zusammen- 
*) Vergl. Lloyd’s Vorschriften für eiserne Schiffe,
	        
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