Full text: Des Ingenieurs Taschenbuch

Il. Dimensionen der einzelnen Theile des Schiffskörpers. 461 
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B. Lloyd’s Vorschriften für den Bau eiserner Schiffe 
(1868). . 
1. Alles zu verwendende Schmiedeeisen soll längs der Fiber eine 
Belastung von 82 Kilogr. pro Quadr.-Mm. (20 Tons per Quadr.-Zoll) 
artragen können. 
9, Der Kiel und die Steven (Keel, Stem, Stern and Propeller 
posts). 
Der Kiel, die beiden Steven und der Ruderpfosten werden zu- 
jammengeschweifst oder -gelascht, und zwar beträgt die Länge der 
Laschen das 8fache der Dicke des Kiels. Der Ruderpfosten und das 
hintere Ende des Kiels bei einem Schraubendampfer müssen doppelt 
;o dick sein oder den doppelten Querschnitt haben, wie der Kiel. 
Sind die Kielgänge stärker als in der Ll.-Tabelle angegeben, und 
sehen sie bis zur Unterkante Kiel, so kann der Kiel schwächer ge- 
1ommen werden, doch nicht mehr als um 4 der vorschriftsmäfsigen 
Stärke; haben die Platten des Kiels und des Kielschweins verschiedene 
Stärken, so mufs die Gesammtstärke derselben gleich der eines festen 
Kiels von den in der Ll.-Tabelle angegebenen Dimensionen sein. Die 
Stößse der Kielplatten sind unter sich und mit denen der Kielgänge 
gut zu verschielsen und zwar so, dafs sie nicht näher als 2 Spanten- 
antfernungen von einander liegen. Die Platten für hohle oder flache 
Plattenkiele sind ebenso wie die Kielgänge nicht schmaler zu nehmen, 
als 610% (2’) bei Schiffen unter 500 Tons, 760"” (2’ 6”) bei Schiffen 
von 500 bis 1000 Tons, und 915"" (8') bei gröfseren Schiffen; die 
Stärke derselben soll nicht weniger als das 1}fache der der Kiel- 
zänge sein. | 
8. Spanten (Frames). 
Die Spantwinkeleisen sollen die gröfstmögliche Länge haben und 
müssen dicht auf den Kiel aufgesetzt werden und bis zum Schan- 
jeckel reichen. Können die Spanten nicht aus einem Stück hergestellt 
werden, so sind die Theile durch ein mindestens 1”,22 (4’) langes, 
Rücken an Rücken genietetes Winkeleisen von gleichen Dimensionen zu 
verbinden. Werden die einzelnen Stücke zusammengeschweifst, so müs- 
;jen die übereinandergelegten Lappen mindestens 1”,22 (4') lang sein. 
Die Entfernung bei einfachen Spanten soll von Mallkante zu Mall- 
kante nicht mehr als 583” (21”) betragen. Wird jedoch eine Ver- 
stärkung der Bodenwrangen dadurch herbeigeführt, dafs man noch 
zin zweites Winkeleisen anbringt, welches vom Kiel bis zum obern 
Theil der Kimmung reicht und mit den Spantwinkeleisen, der Aufsen- 
haut und den Bodenwrangen vernietet ist, so kann die Entfernung 
der Spanten.bei Schiffen unter 1000 Tons 584””, (28"), bei solchen 
iber 1000 Tons 610”" (24) betragen. Diese Verstärkungswinkel- 
aisen brauchen nur im Mittelschiff auf eine Länge gleich der halben 
Schiffslänge gelegt zu werden. 
*) Die eingeklainmerten Maalßlse sind englische.
	        
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