Il. Dimensionen der einzelnen Theile des Schiffskörpers. 461
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B. Lloyd’s Vorschriften für den Bau eiserner Schiffe
(1868). .
1. Alles zu verwendende Schmiedeeisen soll längs der Fiber eine
Belastung von 82 Kilogr. pro Quadr.-Mm. (20 Tons per Quadr.-Zoll)
artragen können.
9, Der Kiel und die Steven (Keel, Stem, Stern and Propeller
posts).
Der Kiel, die beiden Steven und der Ruderpfosten werden zu-
jammengeschweifst oder -gelascht, und zwar beträgt die Länge der
Laschen das 8fache der Dicke des Kiels. Der Ruderpfosten und das
hintere Ende des Kiels bei einem Schraubendampfer müssen doppelt
;o dick sein oder den doppelten Querschnitt haben, wie der Kiel.
Sind die Kielgänge stärker als in der Ll.-Tabelle angegeben, und
sehen sie bis zur Unterkante Kiel, so kann der Kiel schwächer ge-
1ommen werden, doch nicht mehr als um 4 der vorschriftsmäfsigen
Stärke; haben die Platten des Kiels und des Kielschweins verschiedene
Stärken, so mufs die Gesammtstärke derselben gleich der eines festen
Kiels von den in der Ll.-Tabelle angegebenen Dimensionen sein. Die
Stößse der Kielplatten sind unter sich und mit denen der Kielgänge
gut zu verschielsen und zwar so, dafs sie nicht näher als 2 Spanten-
antfernungen von einander liegen. Die Platten für hohle oder flache
Plattenkiele sind ebenso wie die Kielgänge nicht schmaler zu nehmen,
als 610% (2’) bei Schiffen unter 500 Tons, 760"” (2’ 6”) bei Schiffen
von 500 bis 1000 Tons, und 915"" (8') bei gröfseren Schiffen; die
Stärke derselben soll nicht weniger als das 1}fache der der Kiel-
zänge sein. |
8. Spanten (Frames).
Die Spantwinkeleisen sollen die gröfstmögliche Länge haben und
müssen dicht auf den Kiel aufgesetzt werden und bis zum Schan-
jeckel reichen. Können die Spanten nicht aus einem Stück hergestellt
werden, so sind die Theile durch ein mindestens 1”,22 (4’) langes,
Rücken an Rücken genietetes Winkeleisen von gleichen Dimensionen zu
verbinden. Werden die einzelnen Stücke zusammengeschweifst, so müs-
;jen die übereinandergelegten Lappen mindestens 1”,22 (4') lang sein.
Die Entfernung bei einfachen Spanten soll von Mallkante zu Mall-
kante nicht mehr als 583” (21”) betragen. Wird jedoch eine Ver-
stärkung der Bodenwrangen dadurch herbeigeführt, dafs man noch
zin zweites Winkeleisen anbringt, welches vom Kiel bis zum obern
Theil der Kimmung reicht und mit den Spantwinkeleisen, der Aufsen-
haut und den Bodenwrangen vernietet ist, so kann die Entfernung
der Spanten.bei Schiffen unter 1000 Tons 584””, (28"), bei solchen
iber 1000 Tons 610”" (24) betragen. Diese Verstärkungswinkel-
aisen brauchen nur im Mittelschiff auf eine Länge gleich der halben
Schiffslänge gelegt zu werden.
*) Die eingeklainmerten Maalßlse sind englische.