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Achter Abschnitt. — Schiffbau.
4. Bodenwrangenplatten (Floor-plates).
An jedem Spant ist eine Bodenwrangenplatte anzubringen und mit
jemselben zu vernieten. - Die Höhe dieser Platten in der Mitte
wird, wie folgt, bestimmt: Man addire die Höhe von Oberkante
Kiel bis Oberkante der Oberdecksbalken in der Mitte des Schiffs zur
gröfsten Breite des Schiffs; 5 dieser Summe ergiebt die Höhe.
Die Platten der Bodenwrangen können an den Enden des Schif-
fes auf + der Länge desselben um 2”” (2) schwächer genommen
werden, als in der L1l.-Tabelle angegeben, wenn die Dicke der
Platte kleiner ist als 16" (3) und um 8”” (1”) schwächer, wenn
die Dicke gröfser ist als 16"". Die Bodenwrangen sollen an den
Seiten so hoch hinaufreichen, dafs die Verbindungslinie ihrer Enden
doppelt so hoch über dem Kiel liegt, als ihre Höhe mittschiffs beträgt;
wo keine verticale Mittelkielplatte vorhanden ist, sollen sie aus einer
Platte bestehen; im ersteren Falle sind beide Platten durch zwei ver.
ticale Winkeleisen an jeder Seite des Kiels zu verbinden.
Durch alle Bodenwrangenplatten mufs an jeder Seite des Kiels ein
Wasserlauf gehen.
5. Umgekehrte Winkeleisen (Reversed angle-iron).
Alle Spanten des Schiffes müssen bis zum obern Theil der Kim-
mung mit umgekehrten Winkeleisen und mit doppelten umgekehrten
Winkeleisen an den Stellen, wo sich Kielschweine irgend einer Art
befinden, versehen sein. Bei Schiffen über 300 Tons hat jedes
zweite Spant umgekehrte Winkeleisen von der Kimmung bis zum Ober-
decksband (stringer plate). Bei Schiffen über 800 Tons hat jedes
Spant umgekehrte Winkeleisen und diese reichen bei Schiffen mif
2 Decks oder 2 Balkenlagen von der Kimmung bis zum Zwischen-
deck, und bei Schiffen mit 8 Decks oder 3 Balkenlagen bis zum mitt-
leren Deck.
6. Kielschweine (Middle line keelsons).
Einplattige Mittelkielschweine, welche auf die Bodenwrangenplatten
aufgesetzt sind, haben die Stärke der Kielgänge (garboard-strakes)
and eine Höhe = der der Bodenwrangenplatten; sie sind oben und
unten mit je zwei durchgehenden Winkeleisen versehen, deren Dimen-
sionen die L1l.-Tabelle angiebt; die unteren werden mit den beiden
amgekehrten Winkeleisen der Bodenwrangen vernietet. Kastenkiel-
schweine müssen nach unten durch eine Grundplatte geschlossen sein;
ihre Höhe darf nicht weniger als 4 der Höhe der Bodenwrangenplatten
sein, und ihre Breite ist %& ihrer Höhe; die Stärke der Platten giebt
die L1l.- Tabelle.
Ein unterbrochenes Kielschwein, d. h. ein solches, dessen Theile
zwischen die Bodenwrangen eingeschoben werden,- hat die Stärke der
Bodenwrangenplatten und reicht von der Oberkante des Kiels bis so
weit über die Bodenwrangen, dafs ein durchgehender Balken von
Wulsteisen oder anderem Eisen von der Stärke der Decksbalken mit
ihm vernietet werden kann. Zu beiden Seiten dieses Balkens werden
von vorne nach hinten durchgehende Winkeleisen angebracht, welche
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